Geförderte Energieberatung im Landkreis Dingolfing-Landau
Zuschuss für qualifizierte Erstenergieberatung von Wohngebäuden im Landkreis Dingolfing-Landau. Beratung durch gelistete Energieeffizienz-Experten mit Förderung von bis zu 200 €. Anträge bis 31.12.2026.
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Förderkriterien
Förderziel
Zuschuss zur Erstenergieberatung von Wohngebäuden im Landkreis Dingolfing-Landau zur Steigerung der Energieeffizienz und Umsetzung klimapolitischer Ziele der Bundesregierung bis 2045.
Förderfähige Ausgaben
- Erstenergieberatung
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Privater Eigentümer eines Wohngebäudes im Landkreis Dingolfing-Landau
- Bauantrag/Bauanzeige mindestens 10 Jahre zurückliegend
- Wohngebäude muss überwiegend Wohnzwecken dienen (≥ 50 % Fläche)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Rechnungen/Quittungen zur Beratung
- Nachweis Eigentum (z. B. Grundbuchauszug)
- Zustimmungserklärung bei WEG
Beschreibung
Im Landkreis Dingolfing-Landau erhalten Privateigentümer:innen, Wohnungseigentümer:innengemeinschaften, Mieter:innen und Pächter:innen einen Zuschuss von bis zu 200 € für eine qualifizierte Erstenergieberatung ihres Wohngebäudes. Die Beratung durch einen auf der Energieeffizienz-Experten-Liste gelisteten Energieberater oder eine Energieberaterin vermittelt einen ersten Überblick über Energieverbrauch, Anlagentechnik und Gebäudehülle. Im gemeinsamen Vor-Ort-Gespräch werden Potenziale zur energetischen Optimierung ermittelt und in einem Protokoll konkrete Handlungsempfehlungen sowie mögliche Förderprogramme skizziert. Voraussetzung ist, dass Wohngebäude – überwiegend (≥ 50 % Fläche) zu Wohnzwecken genutzt – seit mindestens zehn Jahren genehmigt sind und sich im Gebiet des Landkreises befinden.
Der Antrag auf Auszahlung des Zuschusses kann bis zum 31.12.2026 beim Landratsamt Dingolfing-Landau eingereicht werden. Benötigte Unterlagen sind das vollständig ausgefüllte Antragsformular, Rechnungen bzw. Quittungen der Beratung, Nachweise über das Eigentum (z. B. Grundbuchauszug) und – bei Wohnungseigentümer:innengemeinschaften – eine Zustimmungserklärung. Die Auszahlung erfolgt nach positiver Prüfung und erfolgreicher Einreichung aller Dokumente. Dieses Förderangebot unterstützt die klimapolitischen Ziele der Bundesregierung zur Steigerung der Energieeffizienz und trägt dazu bei, den Gebäudebestand bis 2045 nahezu klimaneutral zu gestalten.
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