Zuschuss

Gemeindewohnungen Zuweisungsrichtlinie für Studenten

Die Stadt Graz weist Studierenden mit Wohnbedarf und sozialer Bedürftigkeit leistbare Gemeindewohnungen zu. Voraussetzungen: Einkommen unter festgelegten Grenzen, Mindestalter 18 Jahre, Wohnsitz/Berufstätigkeit in Graz. Anträge können jederzeit gestellt werden (gültig ab 14.03.2019).

Wohnungsbau & Modernisierung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
14.03.2019
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Steiermark

Förderziel

Sicherung der Wohnversorgung für wohnungsuchende Studierende in Graz sowie finanzielle Unterstützung von Studierenden ohne ausreichendes Einkommen und Vermögen zur selbständigen Wohnversorgung.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Mindestalter 18 Jahre und Student an einer anerkannten Bildungseinrichtung
  • Wohnsitz oder berufliche Tätigkeit in Graz seit mindestens 1 Jahr oder insgesamt 15 Jahre
  • Österreichische Staatsangehörigkeit, EU/EWR-/Schweizer Staatsbürgerschaft oder unbefristeter Asylstatus bzw. EU-Daueraufenthaltsberechtigung
  • Kein Vermögen zur Selbstfinanzierung einer Wohnung
  • Jährliches Nettohaushaltseinkommen unter den festgelegten Einkommensgrenzen (1 Person: 49.600 €; 2 Personen: 74.400 €; 3 Personen: 80.970 €; 4 Personen: 87.540 €; 5 Personen: 94.110 €; je weitere Person +6.570 €)

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Foto der/des Ansuchenden
  2. Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis) bzw. Staatsbürgerschaftsnachweis aller einziehenden Personen
  3. Inskriptionsbestätigung aller einziehenden Personen
  4. Einkommensnachweise (Lohn-/Gehaltszettel der letzten 3 Monate, Einkommenssteuerbescheid, Bezugsbestätigungen für Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld, Krankengeld, Familienbeihilfe, Mindestsicherung, Unterhaltsleistungen, sonstige Beihilfen)
  5. Mietvertrag oder Nachweis des aktuellen Benützungsverhältnisses mit Angabe der Gesamtnutzfläche
  6. Bescheinigung über eine eventuelle Erwerbsminderung (ab 80 %)
  7. Nachweis über Behinderung oder Pflegebedürftigkeit einer zum Haushalt gehörenden Person
  8. Scheidungsurteil oder Vergleichsausfertigung (falls relevant)
  9. Nachweis eines drohenden oder eingetretenen unverschuldeten Wohnungsverlustes
  10. Versicherungsdatenauszug der österreichischen Sozialversicherung (für außerhalb Graz Wohnhafte)
  11. Schwangerschaftsbestätigung (Mutter-Kind-Pass) (falls relevant)
  12. Unterschriebene Integrationserklärung der Stadt Graz

Beschreibung

Die Richtlinie zur Zuweisung städtischer Wohnungen unterstützt Studierende mit erschwertem Zugang zum Wohnungsmarkt durch bedarfsgerechte Bereitstellung unbefristeter und provisionsfreier Gemeindewohnungen in Graz. Sie richtet sich an wohnungssuchende Studierende ab 18 Jahren, deren Haushaltseinkommen festgelegte Obergrenzen nicht überschreitet und die über kein verwertbares Vermögen verfügen. Dank unlimitierter Budgetierung und fortlaufender Förderbarkeit erlaubt das Programm eine nachhaltige Absicherung der Wohnversorgung in der steirischen Landeshauptstadt und entlastet Betroffene finanziell, indem es leistbare Mieten in modernen Neubauten oder sanierten Altbauten mit guter ÖV-Anbindung bietet.

Bewerbungen können jederzeit eingereicht werden, sofern der Wohnsitz oder die berufliche Tätigkeit seit mindestens einem Jahr (bzw. insgesamt 15 Jahren) in Graz nachgewiesen wird und ein gültiger Studiennachweis vorliegt. Voraussetzungen sind neben der österreichischen, EU/EWR- oder Schweizer Staatsbürgerschaft beziehungsweise einem unbefristeten Asyl- oder Daueraufenthaltsstatus ein jährliches Nettohaushaltseinkommen unter 49.600 Euro (Einpersonenhaushalt) bis 94.110 Euro (Fünfpersonenhaushalt) zuzüglich 6.570 Euro pro weiterer Person. Dem Antrag sind Foto, Lichtbildausweis, Inskriptionsbestätigung, Einkommensnachweise, Mietvertragskopie sowie gegebenenfalls Nachweise zu Erwerbsminderung, Behinderung, drohendem Wohnungsverlust oder Schwangerschaft und die unterschriebene Integrationserklärung beizulegen. Damit gewährleistet die Stadt Graz eine zielgerichtete und transparente Vergabe kommunaler Wohnungen an sozial benachteiligte Studierende.

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