Gemeinnützige und mildtätige Förderung der Stiftung Großes Waisenhaus BMV
Die Stiftung Großes Waisenhaus BMV fördert Projekte und in Einzelfällen Personen zur Unterstützung der Entwicklung und Erziehung junger Menschen, insbesondere benachteiligte oder beeinträchtigte Kinder und Jugendliche sowie Familien in Braunschweig und der Region.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Entwicklung und der Erziehung junger Menschen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten, vornehmlich für Kinder, Jugendliche und Familien aus dem Gebiet der Stadt und der Region Braunschweig.
Förderfähige Ausgaben
- Projektkosten
- Therapiegeräte
- Sachkosten
- Reisekosten
- Ferien- und Familienfreizeiten
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Wohnsitz in Stadt oder Region Braunschweig
- Projektausgestaltung entsprechend dem Stiftungszweck
- Bei mildtätiger Förderung Vorlage Schwerbehindertenausweis oder ärztliche Nachweise
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Freistellungsbescheid
- Schwerbehindertenausweis
- Zuwendungsbestätigung
- Ausgabenaufstellung
Bewertungskriterien
- Zweckentsprechung zum Stiftungszweck
- Wirtschaftlichkeit des Vorhabens
- Eigenmittelanteil
Beschreibung
Die Stiftung Großes Waisenhaus BMV unterstützt seit ihrer Gründung im Jahr 1245 gemeinnützige und mildtätige Projekte zur Förderung junger Menschen in Braunschweig und Umgebung. Im Mittelpunkt steht die Begleitung benachteiligter oder beeinträchtigter Kinder und Jugendlicher sowie deren Familien. Privatpersonen, gemeinnützige Organisationen und Bildungseinrichtungen haben jederzeit die Möglichkeit, Förderanträge einzureichen. Voraussetzung hierfür sind der Sitz oder Wohnsitz im Fördergebiet, eine Projektausgestaltung im Einklang mit dem Stiftungszweck sowie bei mildtätiger Förderung der Nachweis einer Behinderung. Förderfähig sind u. a. Projektkosten, Sach- und Reisekosten, Therapiegeräte sowie Ferien- und Familienfreizeiten. Die Stiftung honoriert wirtschaftliche Konzepte mit Eigenmittelanteil und bewertet Anträge nach Zweckentsprechung, Wirtschaftlichkeit und nachhaltiger Wirkung. Mit ihren Förderrichtlinien verpflichtet sich die Stiftung zu einer sparsamen Mittelverwendung und fordert Nachweise über Rechnungen, einen Kosten- und Finanzierungsplan, Freistellungsbescheid, Schwerbehindertenausweis und Zuwendungsbestätigung ein. Restmittel sind auf Verlangen umgehend zurückzuführen.
Als Stiftung des öffentlichen Rechts sorgt das zweiköpfige Direktorium für transparente Entscheidungsprozesse und eine enge Begleitung der Zuwendungsempfänger:innen. Die Vergabe von Zuschüssen erfolgt projektbezogen und zeitlich befristet. Nach Projektabschluss sind Verwendungsnachweise innerhalb von drei Monaten vorzulegen, um eine ordnungsgemäße Mittelverwendung zu dokumentieren. Die Stiftung fördert in Kooperation mit weiteren Partner:innen und ermöglicht so nachhaltige Sozial-, Bildungs- und Inklusionsangebote für die Region. Ziel ist die Entwicklung eigenverantwortlicher und gemeinschaftsfähiger Persönlichkeiten. Anträge können flexibel eingereicht werden – die Stiftung sichert eine zeitnahe Bearbeitung zu und begleitet Antragsteller:innen durch den gesamten Prozess. Potenzialreiche Vorhaben erfahren Unterstützung, um junge Menschen in ihrer Entfaltung zu stärken und langfristig das soziale Gefüge in Braunschweig zu festigen.
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