Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW)
Das GRW-Programm fördert wirtschaftsnahe Infrastrukturprojekte und gewerbliche Investitionen in strukturschwachen Regionen Nordrhein-Westfalens zur Sicherung von Beschäftigung und Einkommen sowie zur Beschleunigung der Transformation hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft.
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Förderkriterien
Förderziel
Mit der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) stärkt das Land Nordrhein-Westfalen gezielt die wirtschaftliche Entwicklung in strukturschwachen Regionen. Ziel ist es, Beschäftigung und Einkommen zu sichern beziehungsweise zu schaffen, regionale Standortnachteile auszugleichen und die Transformation hin zu einer klimaneutralen, nachhaltigen Wirtschaft zu beschleunigen. Gefördert werden Projekte der wirtschaftsnahen Infrastruktur sowie Investitionen gewerblicher Unternehmen.
Förderfähige Ausgaben
- Infrastrukturausgaben
- Investitionskosten
- Umwelt- und Energieeffizienzmaßnahmen
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Unternehmen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Standort in Nordrhein-Westfalen
- Lage in einer strukturschwachen Region
Beschreibung
Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Nordrhein-Westfalen fördert gezielt Projekte in strukturschwachen Gebieten, um Beschäftigung und Einkommen dauerhaft zu sichern und neue Arbeitsplätze zu schaffen. Dabei stehen Maßnahmen zur wirtschaftsnahen Infrastruktur sowie gewerbliche Investitionsvorhaben im Fokus. Öffentliche Einrichtungen, Kommunen, Kreise, Unternehmen, Interessenverbände und Vereine können als Antragstellende von einem nicht rückzahlbaren Zuschuss profitieren. Ziel ist es, regionale Standortnachteile auszugleichen und den Wandel zu einer klimaneutralen, nachhaltigen Wirtschaftsweise zu beschleunigen. Die Förderung erfolgt fortlaufend und ermöglicht eine flexible Planung und Umsetzung unterschiedlichster Vorhaben.
Förderfähig sind Ausgaben für Infrastrukturmaßnahmen wie Erschließungen, Gewerbe- und Technologiezentren ebenso wie Investitionskosten in Produktionsstätten oder Umwelt- und Energieeffizienzmaßnahmen. Voraussetzung für eine Förderung ist ein Standort in Nordrhein-Westfalen sowie die Zugehörigkeit zu einer als strukturschwach definierten Region. Durch die GRW-Zuschüsse werden insbesondere Ausgaben im Bereich Klimaschutz, erneuerbare Energien und betriebliche Weiterbildung unterstützt. Ein Beratungsschwerpunkt liegt zudem auf Begleitung und Qualifizierung von Unternehmen zur effektiven Nutzung von Fördermitteln. Die GRW trägt so dazu bei, die regionale Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, kommunale Infrastruktur auszubauen und den Strukturwandel in Nordrhein-Westfalen aktiv voranzutreiben.
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