Zuschuss

Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) – Wirtschaftsnahe Infrastruktur

Der Freistaat Thüringen fördert Investitionen in wirtschaftsnahe Infrastruktur und Maßnahmen zur Regionalentwicklung mit Zuschüssen aus der GRW. Fördergebiet: Thüringen. Anträge richten kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände beim Thüringer Landesverwaltungsamt bzw. bei der Thüringer Aufbaubank.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Thüringen
Förderquote: bis zu 60 % der förderfähigen Kosten (für Infrastrukturmaßnahmen)

Förderziel

Der Freistaat Thüringen unterstützt aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) Investitionsvorhaben im Bereich wirtschaftsnaher Infrastruktur und sonstiger Maßnahmen zur Stärkung der Regionalentwicklung. Gefördert werden u. a. Erschließung und Ausbau von Industrie- und Gewerbeflächen, Anbindung an Verkehrs- und Versorgungsnetze, Abwasserreinigungsanlagen, touristische Infrastruktur, Einrichtungen der beruflichen Bildung, Gewerbe- und Technologiezentren sowie Regionalmanagement- und Regionalbudgetvorhaben.

Förderfähige Ausgaben

  • Erschließung und Ausbau von Industrie- und Gewerbeflächen
  • Anbindung von Gewerbebetrieben an Verkehrs- und Versorgungsnetze
  • Errichtung oder Ausbau von Anlagen zur Beseitigung gewerblichen Abwassers
  • Maßnahmen und Ausstattung öffentlicher Tourismuseinrichtungen
  • Ausbau von Einrichtungen der beruflichen Bildung
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Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Mindestinvestition von 50.000 €
  • Nachweis der Gesamtfinanzierung und angemessener Eigenanteil von 10 % bis 45 % der förderfähigen Kosten
  • Berücksichtigung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung
  • Nachweis eines regional- und strukturpolitischen Interesses
  • Nachweis des Bedarfs der Maßnahme

Beschreibung

Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) – Wirtschaftsnahe Infrastruktur unterstützt der Freistaat Thüringen gezielt Investitions- und Entwicklungsprojekte zur Stärkung regionaler Wertschöpfung. Gefördert werden unter anderem die Erschließung, der Ausbau und die Revitalisierung von Industrie- und Gewerbeflächen sowie die Anbindung an Verkehrs- und Versorgungsnetze. Ebenso können Abwasserreinigungsanlagen, touristische Infrastrukturmaßnahmen sowie Einrichtungen der beruflichen Bildung bis hin zu Gewerbe-, Technologie- und Gründerzentren gefördert werden. Ergänzend sind Planungs- und Beratungsleistungen zur touristischen Geländeerschließung sowie Regionalmanagement- und Regionalbudgetvorhaben förderfähig. Die Zuschüsse decken für Infrastrukturmaßnahmen bis zu 60 % der förderfähigen Kosten ab und tragen damit entscheidend zur Realisierung zukunftsfähiger Projekte bei.

Antragsberechtigt sind insbesondere kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie Kammern und Innungen, sofern sie nicht gewinnerzielorientiert agieren. Voraussetzung für einen Zuschuss sind mindestens 50.000 € Gesamtinvestition, ein Nachweis der Gesamtfinanzierung inklusive eines Eigenanteils zwischen 10 % und 45 %, die Berücksichtigung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung sowie ein deutliches regional- und strukturpolitisches Interesse. Fördervoranfragen im Bereich touristischer Infrastruktur können formlos bis zum 31. August eines Jahres für das Folgejahr eingereicht werden. Die Anträge werden für normale Infrastrukturmaßnahmen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, für touristische Projekte bei der Thüringer Aufbaubank eingereicht. Dieses Programmmodell bietet öffentlichen Trägern eine verlässliche Grundlage, um regionale Entwicklungsschwerpunkte wirkungsvoll voranzutreiben.

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