Gemeinschaftsfonds „Hamburger Spielräume“
Der Gemeinschaftsfonds Hamburger Spielräume fördert seit 2020 außerschulische Projekte der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Hamburg. Für das Jahr 2026 stehen wieder drei Antragsrunden bereit (ab 03.02., ab 16.06. und ab 29.09.).
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Förderkriterien
Förderziel
Der Fonds fördert Projekte der offenen Kinder- und Jugendarbeit, die Kindern und Jugendlichen Räume für Spiel, Begegnung und gemeinsame Erlebnisse öffnen und insbesondere jungen Menschen aus Hamburger Quartieren mit Entwicklungsbedarf positive Impulse bieten.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Standort in Hamburg
- Projekt im Bereich offene Kinder- und Jugendarbeit
- Offen zugänglich und partizipativ für Kinder und Jugendliche
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Mittelnachweis
Beschreibung
Der Gemeinschaftsfonds „Hamburger Spielräume“ richtet sich an gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände, Vereine und Bildungseinrichtungen mit Sitz in Hamburg, die im Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit aktiv sind. Seit 2020 werden außerschulische Projekte gefördert, die Kindern und Jugendlichen sowie Familien Räume für Spiel, kreative Entfaltung und gemeinschaftliche Erlebnisse eröffnen. In drei Antragsrunden 2026 (ab 03.02., 16.06. und 29.09.) können Fördermittel beantragt werden. Der Fonds vergibt Zuschüsse für Projekte mit Starttermin ab dem 24.02.2026 und fördert dabei Freizeitaktivitäten in kleinen Gruppen, Spiel- und Bewegungsangebote, Ausflüge in und um Hamburg, Kurzreisen mit Übernachtung, Naturerlebnisse sowie Angebote der Alltagsbildung.
Das Förderziel besteht darin, jungen Menschen aus Hamburger Quartieren mit Entwicklungsbedarf positive Impulse zu geben und Teilhabe zu ermöglichen. Antragsberechtigt sind Projekte, die offen zugänglich, partizipativ gestaltet und niederschwellig organisiert sind. Erforderliche Unterlagen für die Bewerbung umfassen das ausgefüllte Antragsformular sowie den Mittelnachweis. Fördervoraussetzungen sind: Standort in Hamburg, ein Angebot im Bereich offene Kinder- und Jugendarbeit und ein partizipatives Konzept. Die Fristbeschreibungen lauten: 03.02.2026 für Projekte vom 24.02.–19.08.2026, 16.06.2026 für Projekte vom 09.07.–30.10.2026 und 29.09.2026 für Projekte vom 19.10.–31.12.2026. Mit dem Fonds stärkt die BürgerStiftung Hamburg gemeinsam mit Partnerstiftungen das soziale und bildungsbezogene Engagement in der Stadt und investiert in die Selbstwirksamkeit junger Menschen sowie in nachhaltige Gemeinschaftserlebnisse.
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