Zuschuss

Geringinvestive Maßnahmen

Förderung von hydraulischem Abgleich und Heizungsoptimierung in Wohngebäuden in Hamburg. Anträge vor Maßnahmebeginn über das eAntragsportal stellen.

Energieeffizienz & Erneuerbare Energien Klimaschutz Umwelt-/Naturschutz Wohnungsbau & Modernisierung Beratung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Hamburg
Fördersumme: Max. 3.000 € je Wohneinheit
Förderquote: 15%

Förderziel

Zur Reduzierung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen werden hydraulischer Abgleich sowie weitere einflussnehmende Maßnahmen im Heizkreislauf bzw. an den Elementen der Wärmeverteilung in bestehenden Wohngebäuden gefördert.

Förderfähige Ausgaben

  • Hydraulischer Abgleich
  • Umfeldmaßnahmen (z. B. Austausch von Umwälz- und Zirkulationspumpen, voreinstellbare Thermostatventile/smarte Thermostate, Dämmung von Wärmeverteilleitungen, Niedertemperaturheizkörper und Flächenheizsysteme, Einbau von Smart Metering-Systemen, Fachplanung und Baubegleitung)

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Hydraulischer Abgleich nach Verfahren A
  • Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B bei Gebäuden mit mehr als 5 Wohneinheiten und Gaswärmeerzeugung
  • Einbau oder Austausch von Wärmeerzeugern oder Durchlauferhitzern
  • Maßnahmen, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen bereits vorgeschrieben sind

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Sonstige

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Eigentum an Wohngebäude in Hamburg
  • Inbetriebnahmedatum des Wärmeerzeugers älter als 5 Jahre und nicht älter als 15 Jahre
  • Betriebsdauer mindestens 2 Jahre nach Abschluss der Maßnahme
  • Antragstellung vor Beginn des Vorhabens
  • Gemeinschaftlicher Antrag bei Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) durch Bevollmächtigte/n

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Angebot
  2. eAntrag mit allen erforderlichen Unterlagen
  3. Digitale Identifikation
  4. Vollmacht der Miteigentümer bei WEG
  5. Verwendungsnachweis (Formular)
  6. Anlage Sachbericht

Beschreibung

Das Programm Geringinvestive Maßnahmen der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) unterstützt hydraulischen Abgleich und Heizungsoptimierung in bestehenden Wohngebäuden in Hamburg. Ziel ist eine deutliche Reduzierung des Energieverbrauchs und der CO₂-Emissionen durch gezielte Maßnahmen im Heizkreislauf und an den Elementen der Wärmeverteilung. Förderberechtigt sind Eigentümer:innen sowie Eigentümer:innengemeinschaften oder sonstige dinglich Verfügungsberechtigte (zum Beispiel Erbbauberechtigte) von Wohngebäuden in Hamburg. Gefördert werden neben dem hydraulischen Abgleich auch Umfeldmaßnahmen wie der Austausch von Umwälz- und Zirkulationspumpen, voreinstellbare Thermostatventile beziehungsweise smarte Thermostate, die Dämmung von Wärmeverteilleitungen, der Einbau von Smart Metering‐Systemen sowie Fachplanung und Baubegleitung.

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 15 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 3.000 € je Wohneinheit. Voraussetzungen sind unter anderem ein in Hamburg gelegenes Wohngebäude, ein in Betrieb genommenes Wärmeerzeugungsgerät mit einem Alter zwischen fünf und 15 Jahren, eine Betriebsdauer von mindestens zwei Jahren nach Abschluss der Maßnahme sowie die Antragstellung vor Maßnahmebeginn. Wohnungseigentümer:innengemeinschaften reichen den Antrag gemeinschaftlich über das digitale eAntragsportal ein; eine Vollmacht der Miteigentümer:innen ist erforderlich. Ein Angebot, digitale Identifikation, Verwendungsnachweis und Anlage Sachbericht gehören zu den einzureichenden Unterlagen. Mit der Förderung leistet die IFB Hamburg einen Beitrag zur energetischen Modernisierung und zum Klimaschutz im städtischen Wohnungsbestand.

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