Geschoßbauförderung
Förderung der Errichtung geförderter Geschoßwohnungen und Wohnheime in der Steiermark mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen von 2 % bis 3,5 % zu Kapitalmarktdarlehen oder Eigenmitteln. Förderungsbeiträge unbefristet.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Errichtung geförderter Eigentums-, Miet- und Sozialmietwohnungen sowie Wohnheime (Studenten-, Seniorenheime) in mehrgeschoßiger Bauweise durch gemeinnützige Bauvereinigungen und Gemeinden in der Steiermark.
Förderfähige Ausgaben
- Baukosten
- Planungskosten
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Errichtung geförderter Wohnungen durch gemeinnützige Bauvereinigungen oder Gemeinden
- Wohnbauprojekte in der Steiermark
- Einhaltung der Bestimmungen des Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetzes 1993
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Unterlagen Checkliste Geschoßbau (WBF-9)
- Förderungsansuchen (WBF 1)
- Infoblatt Geschoßbauförderung
- Eidesstattliche Erklärung
- Promesse
- Bauphysikalischer Nachweis (WBF 6a)
- Gutachten zur Energiebereitstellung (WBF 3)
Bewertungskriterien
- Städtebaulicher Kontext und Maßstäblichkeit
- Architektonische Qualität der Fassadengestaltung
- Funktionalität der Grundrisslösungen
- Wirtschaftlichkeit und Effizienz der Planung
Beschreibung
Geschoßbauförderung Steiermark unterstützt gemeinnützige Bauvereinigungen und Gemeinden bei der Schaffung von mehrgeschoßigen Wohnbauprojekten in der Steiermark. Gefördert werden Eigentums-, Miet– und Sozialmietwohnungen sowie Wohnheime für Studierende und Senioren. Die Förderung erfolgt durch nicht rückzahlbare Zuschüsse in Höhe von 2 % bis 3,5 % des aushaftenden Kapitals von Kapitalmarktdarlehen, sonstigen Fremdmitteln oder Eigenmitteln mit bis zu 30 Jahren Laufzeit. Die Förderungen sind unbefristet, Anträge können jederzeit gestellt werden. Berechtigt sind gemeinnützige Organisationen, öffentliche Einrichtungen und Gebietskörperschaften. Förderfähige Ausgaben umfassen Bau- sowie Planungskosten. Voraussetzungen sind die Errichtung von geförderten Wohnungen im Rahmen des Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetzes 1993, die Einhaltung der Energie- und Schallschutznachweise und die Errichtung in mehrgeschoßiger Bauweise.
Qualität und Wirtschaftlichkeit der Planung werden anhand städtebaulicher Einbindung, architektonischer Fassadengestaltung, funktionaler Grundrisslösungen sowie ökonomischer Effizienz beurteilt. Einzureichen sind neben einem Architekten- und Freiraumplanernachweis unter anderem die Checkliste Geschoßbau (WBF-9), das Förderungsansuchen (WBF-1), Promesse, eidesstattliche Erklärung, bauphysikalischer Nachweis (WBF-6a) und Energiestechnisches Gutachten (WBF-3). Die Jury setzt sich aus Vertretern der Gemeinde, des Wohnbautisches, der auslobenden Stelle und einer Fachpreisrichterin/einem Fachpreisrichter zusammen. Unangekündigte Besichtigungen der Bauvorhaben sind möglich; Rechnungsunterlagen müssen sieben Jahre aufbewahrt werden. Durch die Förderung soll ein bedarfsgerechtes, barrierefreies sowie energieeffizientes und sozial verträgliches Wohnraumangebot in der Steiermark geschaffen werden.