Zuschuss

Gesellschafterzuschüsse zu Beteiligungsunternehmen der Stadt Graz

Die Stadt Graz gewährt städtischen Beteiligungsunternehmen Gesellschafterzuschüsse ohne unmittelbare geldwerte Gegenleistung. Laufend Anträge möglich.

Unternehmensfinanzierung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2024
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Österreich (bundesweit)

Förderziel

Finanzieller Ausgleich für die Erbringung öffentlicher Leistungen durch ausgliederte Rechtsträger, an denen die Stadt Graz alleine oder gemeinsam mit anderen Gebietskörperschaften beteiligt ist.

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Organbeschluss des zuständigen Organs der Stadt Graz gem. Statut der Landeshauptstadt Graz

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Organbeschluss des Gemeinderates bzw. Stadtsenates der Landeshauptstadt Graz
  2. gegebenenfalls Finanzierungsvertrag

Beschreibung

Die Stadt Graz gewährt städtischen Beteiligungsunternehmen laufend Gesellschafter:innenzuschüsse in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen, ohne dass eine unmittelbare geldwerte Gegenleistung erforderlich ist. Mit dieser Fördermaßnahme werden Kapitalgesellschaften unterstützt, an denen die Stadt Graz allein oder gemeinsam mit anderen Gebietskörperschaften unmittelbar oder mittelbar 100 % des Grund- oder Stammkapitals hält. Ziel ist es, einen finanziellen Ausgleich für die Erbringung öffentlicher Leistungen durch ausgliederte Rechtsträger zu schaffen und damit deren nachhaltiges Wirken im Interesse der Allgemeinheit sicherzustellen. Die Förderung ist österreichweit gültig und setzt auf eine kontinuierliche Antragstellung, um jederzeit auf den Finanzbedarf der betreffenden Unternehmen reagieren zu können.

Für die Antragstellung ist ein Organbeschluss des zuständigen Gremiums der Stadt Graz laut Statut der Landeshauptstadt erforderlich. Zusätzlich kann ein Finanzierungsvertrag vorzulegen sein. Die Förderungsanträge können ab dem 01.01.2024 ohne Fristende eingereicht werden, sodass sich interessierte Kapitalgesellschaften flexibel auf den Zuschussantrag vorbereiten können. Die Landeshauptstadt Graz als Fördergeberin stellt mit der MA 8 – Finanzdirektion die Verwaltungsschnittstelle bereit, die alle notwendigen Unterlagen prüft und den Ablauf koordiniert. Durch die unbefristete Geltungsdauer und das kontinuierliche Verfahren bleibt gewährleistet, dass leistungsfähige Beteiligungsunternehmen auch künftig die erforderlichen Mittel für öffentliche Aufgaben erhalten. Diese Maßnahme unterstreicht das Engagement der Stadt Graz, ihre kommunalen Töchter finanziell abzusichern und so eine stabile kommunale Infrastruktur zu sichern.

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