Gesellschafterzuschuss an BABEG Kärntner Betriebsansiedlungs- und Beteiligungsgesellschaft m.b.H.
Der Gesellschafterzuschuss unterstützt die BABEG Kärntner Betriebsansiedlungs- und Beteiligungsgesellschaft m.b.H. zur Steigerung der Forschungs-, Technologie- und Innovations‐Intensität im österreichischen Unternehmenssektor. Förderzeitraum: 30.08.2023 bis 30.06.2026.
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Förderkriterien
Förderziel
Steigerung der Forschungs-, Technologie- und Innovations-Intensität (FTI-Intensität) des österreichischen Unternehmenssektors durch themen- und projektbezogene Zuschüsse an die BABEG Kärntner Betriebsansiedlungs- und Beteiligungsgesellschaft m.b.H.
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vorlage von Gesellschafterbeschlüssen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Gesellschafterbeschlüsse
Beschreibung
Der Gesellschafterzuschuss für die BABEG Kärntner Betriebsansiedlungs- und Beteiligungsgesellschaft m.b.H. dient gezielt der Erhöhung der Forschungs-, Technologie- und Innovations‐Intensität (FTI-Intensität) im österreichischen Unternehmenssektor. Mit einem Gesamtvolumen von 0,98 Mio. € unterstützt das Land Kärnten im Zeitraum vom 30. August 2023 bis zum 30. Juni 2026 themen- und projektbezogene Vorhaben der BABEG im Bereich Forschung & Innovation. Als öffentlicher Beteiligungspartner auf Basis einer Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG trägt das Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur gemeinsam mit dem Land Kärnten einen wesentlichen Teil zur Stärkung der regionalen Innovationskraft bei. Durch den Zuschuss wird es möglich, zukunftsweisende technologische Entwicklungen in Kärnten weiter voranzutreiben und die Wettbewerbsfähigkeit heimischer Unternehmen nachhaltig zu erhöhen.
Als einzige förderberechtigte Empfängerin profitiert die BABEG von dieser Einrichtung, sobald die entsprechenden Gesellschafterbeschlüsse vorliegen. Die Fördervoraussetzung umfasst die Einreichung dieser Beschlüsse im Rahmen der Antragstellung, die ab dem 30. August 2023 bis zum Ablauf der Frist am 30. Juni 2026 möglich ist. Zielgerichtete Projektanträge können den Wirkungsgrad der heimischen Forschungsförderung steigern und einen spürbaren Beitrag zur Innovationsdynamik leisten. Interessierte Akteur:innen im öffentlichen Sektor können sich über das Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur, Sektion III (Innovation und Technologie), Land Kärnten, weiterführend informieren und so die Grundlage für künftige Technologieprojekte sichern.
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