Zuschuss

Gesellschafterzuschuss an KA Finanz AG

Gesellschafterzuschuss an KA Finanz AG zur Stabilisierung ihres Eigenkapitals durch Umwandlung von Haftungsentgelten in Zuschüsse. Anträge können jederzeit gestellt werden.

Unternehmensfinanzierung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
26.10.2008
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Österreich (bundesweit)

Förderziel

Zuschuss zur Abdeckung der Verluste der KA Finanz AG nach UGB/BWG, insbesondere infolge von Abschreibungen auf Wertpapier- und Darlehenspositionen, Bildung von Drohverlustrückstellungen sowie aus Risikoabbau-Maßnahmen wie Zinsswaps, Credit Default Swap- und Total Return Swap-Transaktionen.

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • KA Finanz AG ist empfangsberechtigt
  • Verluste nach UGB/BWG infolge von Abschreibungen und Risikoabbau-Maßnahmen

Beschreibung

Der Gesellschafterzuschuss an die KA Finanz AG unterstützt die Beteiligungsgesellschaft des Bundesministeriums für Finanzen dabei, ihr Eigenkapital nachhaltig zu stärken. Durch die Umwandlung bislang als Haftungsentgelte geführter Beträge in einen nicht rückzahlbaren Zuschuss wird ein gezielter Restrukturierungsbeitrag geleistet. Der Umfang des Fördervolumens ist nicht limitiert, sodass sämtliche nach UGB/BWG bilanzierten Verluste – insbesondere Abschreibungen auf Wertpapier- und Darlehenspositionen, Bildung von Drohverlustrückstellungen sowie aus Risikoabbau-Maßnahmen wie Zinsswaps, Credit Default Swaps und Total Return Swaps resultierende Aufwendungen – abgedeckt werden können. Die Maßnahme zielt darauf ab, die Kapitalbasis der KA Finanz AG zu stabilisieren und damit mittelbar die Widerstandskraft des österreichischen Finanzsystems zu erhöhen.

Die KA Finanz AG hat die Möglichkeit, Anträge jederzeit und ohne Fristende einzureichen. Voraussetzungen für die Gewährung sind der Nachweis von Verlusten gemäß UGB/BWG infolge von Abschreibungen und Risikoabbau-Maßnahmen sowie die Empfängereigenschaft als berechtigte Gesellschaft. Das Instrument wurde im Rahmen des Finanzmarktstabilitätsgesetzes (BGBl. I Nr. 136/2008) eingerichtet und dient der Sicherstellung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts sowie der Stärkung der Banken. Fachliche Begleitung und administrative Abwicklung erfolgen über die Präsidialabteilung I/5 – Beteiligungen und Liegenschaften im Bundesministerium für Finanzen.

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