Zuschuss

Gesellschaftliche Teilhabe verbessern und Zukunftschancen stärken

Bundesweite Förderung sozialer Projekte zur Verbesserung der gesellschaftlichen Teilhabe und Stärkung von Zukunftschancen in den Bereichen Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe, Integration Geflüchteter und Wohlfahrtswesen. Organisationsprüfung bis 24.06.2026, Bewerbungsphase 21.05.–01.07.2026.

Kinder und Jugendliche Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
21.05. - 01.07.2026 Noch 9 Tage
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Projektstart ab: 01.12.2026
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung bundesweiter Projekte, die echte Teilhabe schaffen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken, indem sie innovative Ansätze zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen, Menschen mit Behinderung, Geflüchteten und Wohlfahrtsverbänden umsetzen.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Nachweis der Gemeinnützigkeit (Freistellungsbescheid)
  • Erfolgreiche Organisationsprüfung bis 24.06.2026
  • Trägerorganisation darf pro Förderrunde nur eine Bewerbung einreichen
  • Projektbeginn erst nach schriftlicher Förderzusage
  • Keine Förderung laufender Projekte oder einzelner Events

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Freistellungsbescheid
  2. Registerauszug (nicht älter als 6 Monate)
  3. Satzung oder Gesellschaftsvertrag
  4. Übersicht Stammkapital (für gGmbH/gUG)
  5. Stellungnahme der Kommune
  6. Nachweis über Eigenmittel
  7. Mietvertrag der Organisation
  8. Kosten- und Finanzierungsplan
  9. PDF der Bewerbung mit Unterschrift

Bewertungskriterien

  • Passgenauigkeit am Bedarf der Zielgruppe
  • Nachhaltigkeit der Wirkung
  • Partizipation der Begünstigten
  • Modellcharakter und Nachahmungswert

Beschreibung

Die Stiftung Deutsches Hilfswerk fördert mit einem bundesweiten Zuschussprogramm soziale Projekte, die gesellschaftliche Teilhabe stärken und nachhaltige Zukunftschancen eröffnen. Insbesondere werden innovative Vorhaben in der Kinder- und Jugendhilfe, der Behindertenhilfe, der Geflüchtetenintegration sowie im Wohlfahrtswesen unterstützt. Gefördert werden Initiativen, die echte Mitwirkung ermöglichen und den Zusammenhalt in der Gesellschaft fördern, indem sie passgenaue Angebote für benachteiligte Gruppen entwickeln. Ein wesentlicher Fokus liegt auf der Partizipation der Begünstigten, der langfristigen Wirkung der Maßnahmen und dem Modellcharakter, der zur Nachahmung anregen soll. Projektbeginn ist frühestens ab dem 1. Dezember 2026 möglich.

Förderberechtigt sind ausschließlich gemeinnützige Organisationen, die bis zum 24. Juni 2026 eine erfolgreiche Organisationsprüfung durchlaufen haben. Jede Trägerorganisation darf pro Förderrunde nur eine Bewerbung einreichen. Die Einreichung der vollständigen Projektunterlagen erfolgt digital im Zeitraum 21. Mai bis 1. Juli 2026 und umfasst u. a. den aktuellen Freistellungsbescheid, einen Registerauszug, Satzung oder Gesellschaftsvertrag, Nachweis über Eigenmittel, Stellungnahme der Kommune sowie einen detaillierten Kosten- und Finanzierungsplan. Die Auswahl erfolgt auf Basis der Kriterien Passgenauigkeit am Bedarf der Zielgruppen, Nachhaltigkeit der Wirkung, Partizipation und Nachahmungswert. Projekte, die bereits gestartet sind oder alleinige Einzelveranstaltungen planen, sind nicht antragsberechtigt. Mit dieser Initiative möchte die Stiftung einen Beitrag leisten, dass Kinder, Jugendliche, Menschen mit Behinderung und Geflüchtete aktiv am gesellschaftlichen Leben teilhaben und dauerhaft gestärkt werden.

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