Zuschuss

Gesundheits- und Krankenpflege - Ausbildungskosten

Das Land Salzburg übernimmt teilweise oder vollständig die Kosten für Ausbildungen im Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege und unterstützt damit Ausbildungseinrichtungen. Gültig ab 01.01.2021, Anträge laufend möglich.

Gesundheit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2021
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Salzburg
Förderquote: bis zu 100%

Förderziel

Förderung von Ausbildungseinrichtungen im Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege durch teilweise bzw. vollständige Übernahme der Ausbildungskosten zur Attraktivierung der Pflegeausbildung.

Förderfähige Ausgaben

  • Ausbildungskosten

Antragsberechtigt

  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Einhaltung der Allgemeinen Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln des Landes Salzburg

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Förderrichtlinien des Landes Salzburg

Beschreibung

Das Land Salzburg übernimmt seit dem 01.01.2021 teilweise oder vollständig die Ausbildungskosten im Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege und bietet damit Bildungseinrichtungen und Trägern im Bundesland eine wertvolle finanzielle Entlastung. Förderberechtigt sind alle Einrichtungen, die Aus- & Weiterbildung in den Themenfeldern Gesundheit sowie Arbeit & Soziales durchführen. Innerhalb eines budgetierten Volumens von rund 0,4 Mio. Euro pro Jahr können Ausgaben für Ausbildungslehrgänge zu einem Fördersatz von bis zu 100 % gefördert werden. Die kontinuierliche Einreichungsmöglichkeit unterstützt flexible Planungen und sichert die langfristige Qualität und Vielfalt der Pflegeausbildung in Salzburg.

Voraussetzung für eine Bewilligung ist die strikte Einhaltung der Allgemeinen Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln des Landes Salzburg; die erforderlichen Unterlagen sind den Förderrichtlinien zu entnehmen. Ziel der Förderung ist die Attraktivierung der Pflegeausbildung, um nachhaltig qualifizierten Fachkräftenachwuchs im Gesundheitswesen zu gewinnen. Das laufende Antragsverfahren ermöglicht Bildungsträgern eine bedarfsgerechte Antragstellung ohne feste Frist und schafft Planungssicherheit. Durch die finanzielle Unterstützung werden Lehrgangskapazitäten erweitert, moderne Lernumgebungen gestärkt und die regionale Gesundheitsversorgung langfristig gefördert.

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