Zuschuss

Gesundheitsförderung allgemein

Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz fördert überregionale Projekte und Maßnahmen von besonderem gesundheitspolitischen Interesse. Antragsstellung laufend möglich; Voraussetzung: gemeinnützige Organisation, überregionale Ausrichtung und Konsistenz mit definierten Schwerpunkten der nationalen Gesundheitsförderungsstrategie.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
27.09.2012
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Wien
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung von Projekten und Maßnahmen mit gesundheitspolitischem Schwerpunkt, insbesondere zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung von Gesundheit in der Bevölkerung sowie zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention überregionaler und modellhafter Vorhaben, die ohne Bundesmittel nicht möglich wären.

Förderfähige Ausgaben

  • Sachkosten
  • Personalkosten
  • Veranstaltungskosten
  • Reisekosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Kosten vor Antragseinlang
  • Nicht definierte Schwerpunktmaßnahmen
  • Rückwirkende Kosten
  • Schuldenausgleich

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Ausschließlich gemeinnützige Organisationen
  • Überregionale Projekte oder Modellvorhaben
  • Finanzierungsnotwendigkeit (ohne Bundesmittel nicht durchführbar)
  • Einhaltung definierter Schwerpunkte der Gesundheitsförderungsstrategie
  • Kosten vor Antragseinlang nicht anerkennbar

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Nachweis der Gemeinnützigkeit
  3. Finanzierungsplan
  4. Nachweise über überregionale Projektumsetzung
  5. Elektronischer Antrag

Bewertungskriterien

  • Überregionalität des Projekts
  • Konsistenz mit nationaler Gesundheitsförderungsstrategie
  • Wirkungsorientierung

Beschreibung

Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz fördert als Zuschussgeber überregionale Projekte und Maßnahmen von besonderem gesundheitspolitischem Interesse. Gefördert werden ausschließlich gemeinnützige Organisationen mit überregionaler Ausrichtung, die sich mit Schwerpunktfeldern der nationalen Gesundheitsförderungsstrategie decken. Die Förderung richtet sich an Vorhaben in den Themenfeldern Gesundheit, Bildung, gesellschaftlicher Zusammenhalt/Demokratie sowie Arbeit & Soziales. Antragstellungen sind laufend möglich, Kosten, die vor Antragseinlang entstanden sind, bleiben unberücksichtigt. Gefördert werden Sachkosten, Personalkosten, Veranstaltungs- und Reisekosten. Modellhafte Initiativen, die ohne Bundesmittel nicht realisierbar wären, erfahren Unterstützung – etwa im Aufbau gesunder Lebenswelten, in der Stärkung von Gesundheitskompetenz oder in präventiven Modellvorhaben wie Netzwerken für Psychosoziale Gesundheit und Beteiligung.

Ziel ist die Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung der Gesundheit in der Bevölkerung sowie die nachhaltige Kapazitätsentwicklung im Bereich Gesundheitsförderung und Prävention. Gefördert werden Vorhaben in den Interventionsstufen Gesundheitsförderung, Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention – von Information und Aufklärung über Früherkennungsprogramme bis hin zu vernetzten Modellprojekten. Wesentliche Bewertungskriterien sind die Überregionalität des Projekts, die Konsistenz mit der nationalen Gesundheitsförderungsstrategie und die Wirkungsorientierung. Antragsunterlagen umfassen eine Projektbeschreibung, den Nachweis der Gemeinnützigkeit, einen Finanzierungsplan, Nachweise zur überregionalen Umsetzung und den elektronischen Antrag. Die Faktenlage und die solidarische Ausrichtung garantieren einen transparenten Vergabeprozess, der gemeinnützigen Organisationen konkrete Perspektiven eröffnet und den gesundheitsfördernden Zusammenhalt in ganz Österreich stärkt.

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