Zuschuss

Gesundheitsförderung im Rahmen der Prävention an Intermediäre

Förderung von Maßnahmen und Projekten zur Gesundheitsförderung und Prävention in Kärnten für Intermediäre wie Beratungen und Dienstleistungen. Anträge seit 01.01.2014 unbegrenzt möglich.

Gesundheit Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2014
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Kärnten

Förderziel

Förderung von Maßnahmen und Projekten, die einen präventiven und gesundheitsfördernden Prozess unterstützen, insbesondere Beratungen und Dienstleistungen zur Stärkung der Selbstbestimmung und Gesundheit.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Ausreichende Berücksichtigung der Grundprinzipien der Gesundheitsprävention
  • Einreichung eines Förderansuchens

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Förderansuchen

Beschreibung

Die Förderinitiative „Gesundheitsförderung im Rahmen der Prävention an Intermediär:innen“ unterstützt seit dem 01.01.2014 in Kärnten kontinuierlich Projekte und Maßnahmen, die präventive Gesundheitsprozesse stärken. Gefördert werden insbesondere Beratungs- und Dienstleistungsangebote, die darauf abzielen, ein hohes Maß an Selbstbestimmung zu fördern und so langfristig die Gesundheit von Zielgruppen zu verbessern. Als Zuschussmaßnahme richtet sich diese Förderung an gemeinnützige Organisationen, öffentliche und nicht öffentliche Einrichtungen sowie Unternehmen, die Fachwissen und Netzwerke nutzen, um präventive Konzepte vor Ort umzusetzen. Einreichungen sind jederzeit möglich und bieten flexible Planungssicherheit für Projektträger:innen in den Themenfeldern Gesundheit, Soziales sowie Arbeit & Soziales.

Voraussetzung für eine erfolgreiche Antragstellung ist die nachvollziehbare Berücksichtigung der Grundprinzipien der Gesundheitsprävention sowie die formgerechte Einreichung eines Förderansuchens. Die Abteilung 5 – Gesundheit und Pflege im Amt der Kärntner Landesregierung steuert die Vergabe auf Basis von Ermessensentscheidungen und abschließenden Förderverträgen. Die beantragten Leistungen müssen klar definiert darlegen, wie sie zur Stärkung der Gesundheitskompetenz beitragen und welche Zielgruppen erreicht werden. Die kontinuierlichen Fördermöglichkeiten bieten Organisationen und Einrichtungen die Gelegenheit, nachhaltige Präventionsangebote zu etablieren und so wirkungsvolle Beiträge zur öffentlichen Gesundheit in Kärnten zu leisten.

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