Gewährung der Hilfe in Frauenschutzeinrichtungen
In Frauenschutzeinrichtungen in der Steiermark werden für von Gewalt betroffene Frauen und deren minderjährige Kinder die Kosten für Unterbringung, Verpflegung und Betreuung für bis zu sechs Monate übernommen.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Frauen und deren Kindern zur Bewältigung von Gewalterlebnissen aufgrund familiär bedingter Notsituationen durch Aufnahme in Frauenschutzeinrichtungen.
Förderfähige Ausgaben
- Unterbringungskosten
- Verpflegungskosten
- Betreuungskosten
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vollständig eingebrachter Förderungsantrag
- Nachweis der Förderungswürdigkeit der Maßnahme in der Steiermark
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderungsantrag
- Finanzplan inklusive detaillierte namentliche Personalkosten
- Projektkonzept
- Unterlagen zum Förderungsnehmer (Vereinsstatuten, Firmenbuchauszug)
Beschreibung
Eine Förderinitiative in der Steiermark übernimmt für bis zu sechs Monate die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Betreuung in Frauenschutzeinrichtungen. Gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen können als Förderungswerber:innen einen Zuschuss in Höhe von 100 % beantragen, um betroffenen Frauen sowie deren minderjährigen Kindern eine sichere Umgebung zu bieten. Die Förderung deckt Tagsätze für Unterbringung, Verpflegung und sozialpädagogische Betreuung ab und kann nach den ersten zwei Monaten zweimal um jeweils zwei weitere Monate verlängert werden. Ziel der Maßnahme ist die Unterstützung zur Bewältigung von Gewalterlebnissen in familiären Notlagen durch qualifizierte und geschützte Aufnahme in spezialisierten Einrichtungen.
Die Antragstellung ist fortlaufend ab Projektbeginn möglich und setzt einen vollständig eingereichten Antrag sowie den Nachweis der Förderwürdigkeit in der Steiermark voraus. Förderfähige Ausgaben umfassen ausschließlich Unterbringungskosten, Verpflegungskosten und Betreuungskosten. Die maximale Projektdauer beträgt sechs Monate; der abschließende Verwendungsnachweis ist bis spätestens zum 30. September des Folgejahres vorzulegen. Für die Einreichung werden ein detaillierter Finanzplan mit namentlichen Personalkosten, ein aussagekräftiges Projektkonzept sowie Unterlagen zum Förderungsnehmer (Vereinsstatuten oder Firmenbuchauszug) benötigt. Diese kontinuierliche Fördermöglichkeit richtet sich speziell an Institutionen, die betroffene Frauen und ihre Kinder bei der Aufarbeitung von Gewalterfahrungen unterstützen.