Gewährung von Investitionszuschüssen für Kleinmaßnahmen an Träger nach dem K-MSG
Investitionszuschüsse aus Landesmitteln für Kleinmaßnahmen im Bereich Gewaltschutzzentren (Frauenhäuser) und sozial-ökonomische Betriebe gemäß Kärntner Mindestsicherungsgesetz. Maximale Förderquote 70% bis zu 100.000 €. Antrag jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel ist die Verwirklichung notwendiger Sozialbaumaßnahmen nach dem Kärntner Mindestsicherungsgesetz im Bereich der Gewaltschutzzentren (Frauenhäuser) und sozial-ökonomischen Betriebe.
Förderfähige Ausgaben
- Herstellungskosten
- Baunebenkosten (Planungs- und Bauleitungskosten)
- Grunderwerb
- Erschließungskosten
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Subventionsantrag und Unterfertigung der Verpflichtungserklärung
- Einhaltung und Nachweis der Förderungsvoraussetzungen der Richtlinie zur Förderung von Sozialbaumaßnahmen
- Vorhaben dient einer im öffentlichen Interesse liegenden sozialpolitischen Maßnahme oder Einrichtung
- Träger nicht in der Lage, das Vorhaben aus eigenen Mitteln durchzuführen
- Nachweis der Ausfinanzierung des Projektes (Finanzierungsplan)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Subventionserklärung
- Verpflichtungserklärung
- Finanzierungsplan über das Gesamt(bau)vorhaben
- Baubewilligung
- Baupläne
- Grobkostenschätzung
- Kopie der Polizze zur Feuerversicherung
- Fachliche Stellungnahme der Abteilung 4 – Kompetenzzentrum Soziales
- Vorlage eines Konzeptes
Beschreibung
Investitionszuschüsse aus Landesmitteln in Kärnten ermöglichen die Umsetzung dringend benötigter Sozialbaumaßnahmen nach dem Kärntner Mindestsicherungsgesetz im Bereich der Gewaltschutzzentren (Frauenhäuser) und sozial-ökonomischer Betriebe. Als Förderzweck steht die Unterstützung gemeinnütziger Vereine, Verbände und freier Träger der Wohlfahrtspflege im Vordergrund, um Projekte mit einer Förderquote von bis zu 70 % – maximal € 100.000 – zu realisieren. Gefördert werden Herstellungskosten, Baunebenkosten wie Planungs- und Bauleitungskosten, Grunderwerb sowie Erschließungskosten. Die Antragstellung ist jederzeit möglich, sodass Träger:innen flexibel auf akute Bedarfe reagieren können. Durch die unbefristete Fördermöglichkeit wird sichergestellt, dass bauliche Maßnahmen zügig verwirklicht und damit die soziale Infrastruktur langfristig gestärkt werden.
Für eine erfolgreiche Bewilligung sind ein vollständiger Subventionsantrag sowie die Unterfertigung der Verpflichtungserklärung zwingende Voraussetzungen. Zusätzlich sind ein Finanzierungsplan, Baubewilligung, Baupläne und eine Grobkostenschätzung ebenso vorzulegen wie die Kopie der Polizze zur Feuerversicherung und eine fachliche Stellungnahme der Abteilung 4 – Kompetenzzentrum Soziales. Das Vorhaben muss im öffentlichen Interesse liegen und nachweisen, dass eigene Mittel nicht ausreichen. Die Einhaltung der Richtlinie zur Förderung von Sozialbaumaßnahmen gewährleistet Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit bei allen Arbeitsschritten. So wird sichergestellt, dass jede Investition optimal zur Stärkung von Schutz- und Beschäftigungseinrichtungen in Kärnten beiträgt und den Trägern nachhaltige Planungssicherheit bietet.