Gewässerentwicklung und Hochwasserschutz
Förderung von Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und zum Hochwasserschutz in Hessen. Anträge werden laufend über die zuständigen Fachbehörden bei der WIBank gestellt.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel der Förderung ist die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), die Herstellung naturnaher Gewässerstrukturen, der Bau und die Erweiterung von Hochwasserschutzmaßnahmen sowie die Gewässerunterhaltung zur Beseitigung von Hochwasserschäden an Gewässern zweiter Ordnung.
Förderfähige Ausgaben
- Planungs- und Untersuchungskosten
- Baumaßnahmen
- Wissenschaftliche Begleituntersuchungen
- Grunderwerb
Nicht förderfähige Ausgaben
- Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Ausgaben unter 5.000 €
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Unternehmen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vorhaben darf noch nicht begonnen sein
- Wasserrechtsbescheid liegt vor (soweit erforderlich)
- Beachtung der Grundsätze von Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz
- Sicherung der Unterhaltung der Maßnahme
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Richtlinie Gewässerentwicklung und Hochwasserschutz
- Antragsformular Gewässerentwicklung und Hochwasserschutz
- Antrag vorzeitiger Projektbeginn
- Antrag Mittelübertragung/Verlängerung Bewilligungszeitraum
- Verwendungsnachweis
- Mittelanforderung
Bewertungskriterien
- Wirtschaftlichkeit
- Berücksichtigung von Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz
- Fachliche Notwendigkeit gemäß WRRL
Beschreibung
Die Förderung „Gewässerentwicklung und Hochwasserschutz“ in Hessen unterstützt öffentliche Einrichtungen, Unternehmen und Privatpersonen bei der Umsetzung naturnaher Gewässerstrukturen und vorbeugender Hochwasserschutzmaßnahmen. Ziel ist die Einhaltung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sowie der Ausbau von Hochwasserrückhaltebecken, Deichen und Retentionsräumen. Gefördert werden Planungs- und Untersuchungskosten, Baumaßnahmen, wissenschaftliche Begleituntersuchungen und gegebenenfalls Grunderwerb. Antragsberechtigt sind Gemeinden, Wasser- und Bodenverbände, kommunale Zweckverbände sowie Teilnehmenden-gemeinschaften nach dem Flurbereinigungsgesetz. Private Betreiber:innen von Wasserkraftanlagen bis 250 kW und Rechteinhaber:innen an Gewässern zweiter Ordnung können Zuschüsse bis zu 95 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Maßnahmen mit einem Finanzbedarf unter 5.000 € sind ausgeschlossen.
Voraussetzung für die Bewilligung ist, dass das Vorhaben noch nicht begonnen wurde und gegebenenfalls ein gültiger Wasserrechtsbescheid vorliegt. Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzgrundsätze sind strikt zu beachten, ebenso die langfristige Unterhaltung der geförderten Maßnahme. Die Förderquote variiert je nach Projekttyp zwischen 20 % und 95 %. Anträge werden fortlaufend bei den zuständigen Fachbehörden eingereicht und von dort an die WIBank weitergeleitet. Erforderliche Unterlagen umfassen die Richtlinie sowie Antragsformulare für Projektbeginn, Mittelübertragung, Verwendungsnachweis und Mittelanforderung. Durch die flexible Antragsfrist ohne feste Deadlines ermöglicht das Programm kontinuierliche Investitionen in klimaresiliente Infrastruktur und trägt so zur nachhaltigen Gewässerentwicklung und zum Hochwasserschutz in Hessen bei.
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