Zuschuss

Gewaltprävention

Förderung der Finanzierung der Kosten für von Gerichten angeordnete Gewaltpräventionsberatungen und der teilweisen Kostenübernahme für opferschutzorientierte Täterarbeit mit Schwerpunkt auf Gewaltprävention in Wien. Laufende Antragstellung ab 01.01.2026.

Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2026
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Wien

Förderziel

Finanzierung der Kosten der von den Gerichten gemäß § 382f Abs. 4 EO angeordneten Gewaltpräventionsberatungen sowie teilweise Finanzierung der Kosten für opferschutzorientierte Täterarbeit mit Männern, die Gewalt gegen ihre Partnerin oder Kinder ausüben, mit Schwerpunkt auf Gewaltprävention und Hilfestellung bei der Reduktion von Gewalttätigkeit.

Förderfähige Ausgaben

  • Kosten der Gewaltpräventionsberatungen
  • Kosten für opferschutzorientierte Täterarbeit

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Fachliche und organisatorische Eignung
  • Erfüllung der allgemeinen Förderungsvoraussetzungen nach den ARR 2014

Beschreibung

Die kontinuierlich offene Förderinitiative in Wien unterstützt gemeinnützige Organisationen bei der Finanzierung gerichtlicher Gewaltpräventionsberatungen gemäß § 382f Abs. 4 EO sowie bei der teilweisen Kostenübernahme für opferschutzorientierte Täterarbeit mit dem Ziel, Gewalt gegen Partner:innen und Kinder nachhaltig zu reduzieren. Durch die Vergabe von Zuschüssen wird sowohl eine fachlich qualifizierte Beratung von Männern ermöglicht, die Gewalttaten innerhalb des familiären oder partnerschaftlichen Kontexts begangen haben, als auch die Entwicklung individueller Hilfspläne zur Gewaltprävention gefördert. Damit leistet das Programm einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des Opferschutzes und zur Förderung von gesellschaftlicher Sicherheit in der Region Wien.

Förderberechtigt sind gemeinnützige Träger, die nachweisen können, dass sie über die erforderliche fachliche und organisatorische Eignung verfügen und die allgemeinen Förderungsvoraussetzungen gemäß den ARR 2014 erfüllen. Antragsberechtigt sind Initiativen, die spezialisierte Präventionsangebote und Täterarbeit für gewaltbetroffene Familienstrukturen konzipieren und umsetzen. Gefördert werden ausschließlich Aufwendungen für die Gewaltpräventionsberatung und die opferschutzorientierte Täterarbeit, wobei das Fördervolumen unlimitiert ist. Anträge können ab dem 1. Jänner 2026 unbefristet gestellt werden, wodurch eine flexible Planung und Durchführung von Präventionsprojekten ermöglicht wird. Diese Maßnahme gewährleistet einen gleichberechtigten Zugang zu präventiven Geräten und trägt zur nachhaltigen Verringerung familiärer Gewalt bei.

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