Zuschuss

Gewerbliche Tourismusförderung 2023-2027 - Unternehmensstabilisierung

Förderung zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Stabilität touristischer Angebotsträger in Salzburg und Wien. Anträge möglich von 03.04.2023 bis 31.12.2027.

Unternehmensfinanzierung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
03.04. - 31.12.2027
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Salzburg, Wien
Unternehmensgröße: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Förderziel

Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in wirtschaftlichen Schwierigkeiten durch ideelle und finanzielle Maßnahmen zur Wiederherstellung ihrer wirtschaftlichen Stabilität, Erhalt touristischer Angebote und Sicherung von Beschäftigung.

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU-Definition ohne bereits eingetretene Zahlungsunfähigkeit
  • Vorlage eines realistischen Unternehmensstabilisierungskonzepts inklusive finanzieller Sanierung, Organisationsstruktur und strategischer Positionierung
  • Keine doppelte Gewährung von Umstrukturierungsbeihilfen
  • Während des Umstrukturierungszeitraums keine Kapazitätsaufstockung oder Anteilerwerb (Ausnahme: kleine Unternehmen zur Sicherung des Unternehmensbestandes)
  • Unternehmen nicht jünger als drei Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit

Beschreibung

Die Gewerbliche Tourismusförderung 2023–2027 zielt auf die Wiederherstellung der wirtschaftlichen Stabilität touristischer Angebotsträger in den Bundesländern Salzburg und Wien ab. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, die gemäß EU-Definition in Schwierigkeiten geraten sind, können einen einmaligen Zuschuss beantragen. Dafür ist die Erstellung eines realistischen Unternehmensstabilisierungs­konzepts erforderlich, das neben Maßnahmen zur finanziellen Sanierung auch Angaben zu Organisationsstruktur und strategischer Positionierung umfasst. Voraussetzung ist zudem, dass keine Zahlungsunfähigkeit vorliegt, keine doppelte Gewährung von Umstrukturierungs­beihilfen erfolgt und während des Umstrukturierungs­zeitraums keine Kapazitätsaufstockung oder Anteilerwerb stattfindet (Ausnahme: KMU zur Bestandssicherung). Neugegründete Unternehmen unter drei Jahren Geschäftstätigkeit sind ausgeschlossen.

Das Programm hat das Ziel, mit ideellen und finanziellen Unterstützungs­maßnahmen sowohl die Vielfalt touristischer Angebote zu erhalten als auch Arbeitsplätze zu sichern. Anträge können von berechtigten Unternehmen bis zum 31. Dezember 2027 gestellt werden. Die Österreichische Hotel- und Tourismusbank GmbH (OeHT) fungiert als Durchführungs­stelle und stellt zusätzliche Beratung und Expertise bereit. Interessierte Unternehmen profitieren von einem gezielten Förderinstrument, das eine langfristige Fortführung des Gast- und Freizeitbetriebs ermöglicht und damit einen wichtigen Beitrag zur regionalen Wirtschafts­stärkung leistet.

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