Zuschuss

Gleichstellungspolitische Vorhaben

Zuschuss für gleichstellungspolitische Maßnahmen und Projekte mit bundesweiter Relevanz. Anträge müssen spätestens 12 Wochen vor Maßnahmenbeginn eingereicht werden.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Unterstützung gleichstellungspolitischer Maßnahmen und Projekte, an denen ein erhebliches Bundesinteresse besteht, und Stärkung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten
  • Reisekosten
  • Honorare für Referenten
  • Festbetragsfinanzierung bei Veranstaltungen
  • Publikationen
  • Mehr anzeigen

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Maßnahmen müssen bundesweit relevant sein
  • Maßnahme kann nicht durch ein Bundesland allein gefördert werden
  • Unterstützung der übergreifenden Gleichstellungsstrategie des Bundes und diskriminierungsfreier Umgang
  • Arbeit muss auf Dauer angelegt sein
  • Förderangebote müssen auch Nichtmitgliedern offenstehen

Beschreibung

Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) fördert gleichstellungspolitische Vorhaben von bundesweiter Relevanz, mit dem Ziel, die Chancengleichheit von Frauen und Männern in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft nachhaltig zu stärken. Zuwendungsempfangende sind gemeinnützige Vereinigungen, Verbände und Organisationen, die überregionale Maßnahmen planen und durchführen. Voraussetzung ist, dass die Projekte nicht allein durch ein Bundesland gefördert werden können, eine dauerhafte Verankerung anstreben und zur übergreifenden Gleichstellungsstrategie des Bundes beitragen. Interessierte Akteur:innen reichen ihren Antrag spätestens zwölf Wochen vor Beginn der jeweiligen Maßnahme ein.

Gefördert werden unter anderem Personalkosten, Reise- und Übernachtungskosten, Honorare für Referent:innen, Festbetragsfinanzierungen bei Veranstaltungen, Publikationen, Arbeitsmaterialien sowie die Kofinanzierung von EU-Projekten. Darüber hinaus können Modellprojekte, bundesweite Vernetzungsarbeit und Großveranstaltungen einen Zuschuss erhalten. Die Höhe der Förderung richtet sich nach Art und Umfang des beantragten Vorhabens, wobei eine Eigenbeteiligung in Form von Infrastruktur, eigenem Stammpersonal oder ehrenamtlichem Engagement möglich ist. Durch diskriminierungsfreie Teilhabe und Angebote, die auch Nichtmitgliedern offenstehen, trägt das Programm zur Stärkung der politischen und gesellschaftlichen Partizipation bei und setzt Impulse für nachhaltige Gleichstellungsstrukturen in ganz Deutschland.

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