go-international IO-VIII Internationalisierungsscheck
Zuschuss von 50 % zu externen Markteintrittskosten für aktive Mitglieder der Wirtschaftskammer Wien. Leistungszeitraum 18 Monate, Anträge möglich bis 31.12.2026.
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Förderkriterien
Förderziel
Der Internationalisierungsscheck unterstützt Unternehmen bei der Erschließung neuer Zielländer für ihre Produkte und Dienstleistungen, indem externe Markteintrittskosten (Reisen, Beratung, Marketing, Messe- und Kongressteilnahmen, Inkubatorbüro-Miete) kofinanziert werden.
Förderfähige Ausgaben
- Reisekosten
- Beratungskosten
- Marketingkosten
- Stand- und Teilnahmegebühren auf Messen/Fachkongressen
- Inkubatorbüro-Miete
Nicht förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Spesen und Verpflegung
- Software und Lizenzen
- Amtsgebühren (Zoll, Carnets, Visa)
- Barzahlungen über 250 € ohne Nachweis
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Aktive Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer Österreichs oder den Kammern der ZiviltechnikerInnen
- „New-to-market“-Kriterium muss erfüllt sein
- De-minimis-Grenze darf nicht überschritten werden
- Maximal drei Anträge bis 31.12.2026 pro Unternehmen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Markteintrittsplan
- Nachweis zum Technologie- oder Nachhaltigkeits-Bonus
- Angaben zum gewählten Beratungsunternehmen
- Firmendokumente (Website, Broschüren)
Bewertungskriterien
- Vollständigkeit der Antragsunterlagen
- Schlüssigkeit und Erfolgsaussichten des Markteintrittsplans
- Volkswirtschaftlicher Nutzen
Beschreibung
Der go-international IO-VIII Internationalisierungsscheck in Wien gewährt KMU und großen Unternehmen (für Fernmärkte) einen Zuschuss von bis zu 50 % externer Markteintrittskosten. Gefördert werden dabei Reise- und Beratungskosten, Marketingmaßnahmen, Teilnahmegebühren an Messen sowie Inkubatorbüro-Mieten für die physische Präsenz im Zielland. Der Leistungszeitraum beginnt mit dem Tag der Antragstellung und erstreckt sich über 18 Monate. Pro Antrag können bis zu drei Länder ausgewählt werden, mit einer maximalen Fördersumme von 5 000 € für Europa bzw. 10 000 € für Fernmärkte, zuzüglich eines Technologie- oder Nachhaltigkeits-Bonus von 2 500 €. Anträge können bis spätestens 31.12.2026 eingebracht und bis 31.03.2027 abgerechnet werden, vorbehaltlich der Budgetverfügbarkeit. Die Förderung erfolgt nach dem De-minimis-Regime und orientiert sich an den Bestimmungen der europäischen Verordnung (EG) Nr. 2023/2831 sowie den Allgemeinen Rahmenrichtlinien für Bundesförderungen (ARR 2014).
Antragsberechtigt sind aktive Mitglieder der Wirtschaftskammer Österreichs oder der Kammern der Ziviltechniker:innen mit eigenen, substantiellen Waren oder Dienstleistungen, die „new-to-market“ im gewählten Zielland sind. Voraussetzung ist der Nachweis eines schlüssigen Markteintrittsplans sowie das Einhalten der De-minimis-Grenze. Zur Bewerbung gehören u. a. der detaillierte Markteintrittsplan, Nachweise für Technologie- oder Nachhaltigkeits-Bonus, Angaben zum Beratungsunternehmen und aussagekräftige Firmendokumente (Website, Broschüren). Die Förderstelle bewertet die Vollständigkeit der Unterlagen, Erfolgsaussichten des Vorhabens sowie den volkswirtschaftlichen Nutzen. Die Antragstellung erfolgt kostenfrei über das go-international Förderkonto; die Förderperiode endet mit 31. Dezember 2026 oder bei Erschöpfung der Mittel.
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