Gründungs- und Wachstumsfinanzierung – GuW Hessen (ERP)
Zinsgünstiges Darlehen für Existenzgründende, Freiberufler und KMU in Hessen zur Finanzierung von Investitionen, Betriebsmitteln, Warenlager sowie Unternehmensgründungen, -nachfolgen und -beteiligungen. Kredithöhe bis 1 Mio. €.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Investitionen, Betriebsmitteln, Warenlager sowie Gründungen, -nachfolgen und -beteiligungen für Existenzgründende, Freiberufler und kleine und mittlere Unternehmen in Hessen durch zinsgünstige Darlehen bis zu 1 Mio. Euro.
Förderfähige Ausgaben
- Anlagen und Maschinen
- Grundstücke und Gebäude
- Baukosten
- Einrichtungsgegenstände
- Firmenfahrzeuge
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Nicht förderfähige Ausgaben
- Investitionen in Nicht-EU-/nicht OECD-Hocheinkommensländer
- Stromerzeugungsanlagen
- Immobilien mit anschließender Fremdvermietung/-verpachtung
- Immobilien-Leasing
- Finanzierung von Wohngebäuden
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Antragsberechtigt
- Existenzgründer/innen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Fachliche und kaufmännische Eignung sowie Vertretungsbefugnis der Antragstellenden
- Unternehmenssitz oder Niederlassung in Hessen bei außerhalb Hessens geplanten Vorhaben
- Erfüllung umwelt- und sozialrechtlicher Anforderungen und Standards im Investitionsland
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular über die Hausbank
- Erklärung über bereits erhaltene De-minimis-Beihilfen
- Statistisches Beiblatt
Beschreibung
Die Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen (ERP) stellt in der Region Hessen zinsgünstige Darlehen bis zu 1 Mio. Euro für Existenzgründer:innen, Freiberufler:innen sowie kleine und mittlere Unternehmen bereit. Ziel ist die Förderung von Investitionen, Betriebsmitteln und Warenlagern ebenso wie die Finanzierung von Unternehmensgründungen, -nachfolgen und -beteiligungen. Das Programm wird kontinuierlich vergeben und ermöglicht Projektlaufzeiten zwischen 24 und 240 Monaten bei einer Förderquote von 100 %. Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) als zentrale Förderbank des Landes koordiniert das Angebot in Kooperation mit der KfW. Feste Sollzinsen sind für Laufzeiten von 2, 5, 10 oder 20 Jahren garantiert; junge Unternehmen in GRW- und EFRE-Vorranggebieten profitieren zusätzlich von besonders niedrigen Konditionen.
Förderfähig sind unter anderem Anlagen und Maschinen, Grundstücke und Gebäude, Einrichtungsgegenstände, Software und Lizenzen, Firmenfahrzeuge sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung, Personalkosten, Marketing- und Beratungskosten oder Material- und Warenlager. Auch Gründungen im Nebenerwerb, Genossenschaften und gewerbliche Sozialunternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht können Anträge stellen. Voraussetzungen sind fachliche und kaufmännische Eignung, Vertretungsbefugnis, ein Unternehmenssitz in Hessen sowie die Einhaltung umwelt- und sozialrechtlicher Standards. Nicht förderfähig sind zum Beispiel Wohngebäudefinanzierungen, Immobilien-Leasing, Umschuldungen, Nachfinanzierungen und Investitionen in Nicht-EU-/nicht OECD-Hocheinkommensländer. Die Antragstellung erfolgt jederzeit im Hausbankverfahren; dazu gehören das Antragsformular über die Hausbank, die Erklärung über bereits erhaltene De-minimis-Beihilfen und ein statistisches Beiblatt.
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