Gründungsbeihilfe
Existenzsicherung für neu gegründete Unternehmen in Österreich in den ersten zwei Monaten nach Aufnahme der selbstständigen Erwerbstätigkeit durch das Unternehmensgründungsprogramm des AMS. Anträge laufend bis zur Ausschöpfung des Volumens möglich.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Existenzsicherung während den ersten zwei Monaten nach Beginn einer selbstständigen Erwerbstätigkeit, d. h. ab Beginn der Versicherungspflicht nach GSVG bzw. BSVG, im Rahmen des Unternehmensgründungsprogramms des Arbeitsmarktservice (AMS). Ziel ist die Absicherung der Unternehmensgründung, da zu Beginn der Unternehmenstätigkeit in der Regel nicht ausreichend Markteinnahmen für eine nachhaltige Selbstständigkeit gegeben sind.
Förderfähige Ausgaben
- Kosten für Unternehmensberatung
- Kosten für notwendige Ausbildungen
- Existenzsichernde Leistungen (Lebenshaltungskosten)
Antragsberechtigt
- Existenzgründer/innen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Arbeitslosigkeit zu Beginn der Vorbereitungsphase
- Konkrete Geschäftsidee
- Berufliche Qualifikation zur Unternehmensgründung
- Beginn der Versicherungspflicht nach GSVG bzw. BSVG
Beschreibung
Das Unternehmensgründungsprogramm des Arbeitsmarktservice (AMS) unterstützt bundesweit Existenzgründer:innen mit einer finanziellen Starthilfe in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Es erstreckt sich auf ganz Österreich und deckt die Themenfelder Existenzgründung, Unternehmensfinanzierung sowie Beratung und Aus- und Weiterbildung ab. Innerhalb der ersten zwei Monate nach Aufnahme der selbstständigen Erwerbstätigkeit, ab Beginn der Pflichtversicherung nach GSVG bzw. BSVG, werden Lebenshaltungskosten übernommen, um die häufig unzureichenden Markteinnahmen der Anfangsphase auszugleichen. Teilnehmende durchlaufen dabei vier Phasen: Klärung der Geschäftsidee, Vorbereitung und Qualifizierung, Realisierung des Unternehmens sowie Nachbetreuung durch Expert:innen. Antragsberechtigt sind arbeitslose Personen am Start der Vorbereitungsphase, die eine konkrete Geschäftsidee nachweisen und die erforderliche berufliche Qualifikation mitbringen. Die Projektdauer beträgt zwei Monate, Anträge können laufend bis zur Ausschöpfung des Programmbudgets gestellt werden.
Als Zuschuss-Förderung werden insbesondere Kosten für professionelle Unternehmensberatung, notwendige Aus- und Weiterbildungen sowie existenzsichernde Leistungen übernommen. Zuwendungsvoraussetzungen umfassen neben der Arbeitslosigkeit zu Programmstart die Feststellung einer realisierbaren Geschäftsidee und den Nachweis der Qualifikationsvoraussetzungen. Die Auszahlung erfolgt als monatlicher Zuschuss und wird direkt an die Förderberechtigten ausgezahlt. Jährliche Auszahlungen werden in der Transparenzdatenbank des Bundes veröffentlicht. Die erste Antragsfrist begann im Januar 2013; seitdem sind kontinuierliche Einreichungen möglich, bis die Mittel erschöpft sind. Ziel der Initiative ist es, die Gründung neuer Unternehmen abzusichern, den Markteintritt zu erleichtern und die Selbstständigkeit nachhaltig zu festigen. Durch diese umfassende Unterstützung wird das Risiko einer vorzeitigen Aufgabe der Geschäftstätigkeit deutlich reduziert.