Gründungsstipendien ESF Plus 2021-2027
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt innovative Unternehmensgründungen in den Bereichen Ingenieurwissenschaften, Naturwissenschaften und Kreativwirtschaft mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss zum Lebensunterhalt von 1.200 € pro Monat (bis zu 18 Monate) plus 100 € Kinderzuschlag je Kind und Monat.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung innovativer Unternehmensgründungen in Mecklenburg-Vorpommern durch Gewährung eines Zuschusses zum Lebensunterhalt, um nachhaltige und zukunftsorientierte Gründungen in den Bereichen Ingenieur- und Naturwissenschaften sowie Kreativwirtschaft zu fördern und deren wirtschaftlichen Erfolg langfristig zu sichern.
Förderfähige Ausgaben
- Lebensunterhaltsbeihilfe
- Kinderzuschlag
Antragsberechtigt
- Existenzgründer/innen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Natürliche Person, mindestens 18 Jahre alt
- Unternehmensgründung nicht älter als 12 Monate
- Hauptwohnsitz und Betriebssitz in Mecklenburg-Vorpommern
- Fachliche Eignung für das Gründungsvorhaben
- Kaufmännische Eignung für das Gründungsvorhaben
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Unternehmenskonzept
- Fachliche Stellungnahme zum Innovationscharakter
- Nachweis des beruflichen Werdegangs zur fachlichen und kaufmännischen Eignung
- Erforderliche behördliche und sonstige Genehmigungen
- Erklärung über bereits gestellte Anträge auf Lebensunterhaltszuschüsse
- De-minimis-Erklärung
- Gewerbeanmeldung/Anmeldung beim Finanzamt (bei bereits gegründeten Unternehmen)
- Finanzierungsplan
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt des Vorhabens
- Nachhaltigkeit und Tragfähigkeit des Geschäftsmodells
- Fachliche Eignung
- Kaufmännische Eignung
- Standort in Mecklenburg-Vorpommern
Beschreibung
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Existenzgründer:innen in den Bereichen Ingenieurwissenschaften, Naturwissenschaften und Kreativwirtschaft ein monatliches Gründungsstipendium in Höhe von 1.200 € für bis zu 18 Monate sowie einen Kinderzuschlag von 100 € je Kind. Ziel ist die Förderung neuartiger Produkte oder Dienstleistungen mit hohem Innovationsgehalt und die langfristige Sicherung wirtschaftlichen Erfolgs zukunftsorientierter Unternehmensideen. Durch die Kombination aus fachlicher und kaufmännischer Begleitung sowie der finanziellen Absicherung des Lebensunterhalts entsteht ein nachhaltiges Umfeld für den Markteintritt innovativer Start-ups in Mecklenburg-Vorpommern.
Gefördert werden natürliche Personen ab 18 Jahren, die zum Zeitpunkt der Antragstellung entweder ein neues Unternehmen gründen oder deren Gründung höchstens zwölf Monate zurückliegt. Die Voraussetzungen umfassen unter anderem den Hauptwohnsitz und Betriebssitz in Mecklenburg-Vorpommern, den Nachweis fachlicher und kaufmännischer Eignung sowie eine fachliche Stellungnahme zum Innovationscharakter des Vorhabens. Bewertet werden insbesondere der Innovationsgehalt, die Tragfähigkeit des Geschäftsmodells, die fachliche und kaufmännische Qualifikation sowie der regionale Standort. Anträge können fortlaufend bis zum 31. Dezember 2028 eingereicht werden; bei späterer Antragstellung darf die Gründung nicht länger als zwölf Monate zurückliegen. Für das Jury- und Antragsverfahren sind ein Unternehmenskonzept, eine fachliche Stellungnahme, ein Lebenslauf, behördliche Genehmigungen, eine Finanzierungsplanung sowie eine De-minimis-Erklärung vorzulegen. Das Stipendium leistet so einen entscheidenden Beitrag zur Schaffung nachhaltiger und innovativer Unternehmensstrukturen in der Region.
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