Grundförderung Sportdachverbände
Anteiliges Unterstützen der Aufwendungen niederösterreichischer Sportdachverbände für Grundaufgaben im Verbandsbetrieb. Antrag bis drei Monate nach Beginn des Geschäftsjahres möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel der Grundförderung Sportdachverbände ist die Gewährleistung einer professionellen Interessensvertretung und Servicierung niederösterreichischer Sportvereine, insbesondere die Ermöglichung rechtlicher und administrativer Beratungsleistungen, Aus- und Fortbildungen sowie die Vertretung der Interessen in nationalen und internationalen Gremien.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten für in der Verbandsadministration tätige Personen
- Aus- und Fortbildungskosten
- Kosten von Verbandsorganen
- Kosten für externe Dienstleistungen
- Kosten für Büromaterial
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Nicht förderfähige Ausgaben
- Kosten der Befassung eines Schiedsgerichtes sowie Anwalts- und Prozesskosten bei Streitigkeiten innerhalb des Sportdachverbandes
- Kosten, die Gegenstand einer sonstigen Sportförderung des Landes Niederösterreich sind
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gültige Eintragung im Vereinsregister
- Vertretung im NÖ Landessportrat
- Antragstellung bis spätestens drei Monate nach Beginn des Geschäftsjahres des Sportfachverbandes
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Beilage "Vereinsliste"
- Statutengemäß genehmigter Rechnungsabschluss des Vorjahres
Beschreibung
Die Grundförderung Sportdachverbände in Niederösterreich ermöglicht Interessenverbänden und gemeinnützigen Vereinen eine gezielte finanzielle Zuwendung zur Deckung ihrer Basiskosten im Verbandsbetrieb. Angesiedelt im Förderbereich Sport, Kultur & Medien unterstützt der Zuschuss anteilig Aufwendungen für die Erfüllung der Kernaufgaben – von rechtlichen und administrativen Beratungsleistungen über Aus- und Fortbildungen bis hin zur Vertretung in nationalen und internationalen Gremien. Ziel dieser Unterstützung ist es, eine professionelle Service- und Interessensvertretung niederösterreichischer Sportvereine zu sichern und die Dachverbände damit nachhaltig zu stärken. Die Förderung erstreckt sich über zwölf Monate und ist mit einem Fördersatz von € 160 je Mitgliedsverein kalkuliert.
Für die Antragstellung müssen Sportdachverbände das ausgefüllte Antragsformular, die elektronische Beilage „Vereinsliste“ sowie den statutengemäß genehmigten Rechnungsabschluss des Vorjahres vorlegen. Gefördert werden eine Vielzahl förderfähiger Kosten – etwa Personalkosten in der Verbandsadministration, Aus- und Fortbildungen, Büromaterial, Kommunikations- sowie Reise-, Repräsentations- und Versicherungskosten. Nicht berücksichtigt werden unter anderem Anwalts- und Prozesskosten bei internen Schiedsverfahren sowie Ausgaben, die bereits durch andere Landesförderungen abgedeckt sind. Der Antrag ist spätestens drei Monate nach Beginn des Geschäftsjahres zu stellen; eine fristgerechte Einreichung sichert die volle Ausnutzung des Fördervolumens. Interessierte Verbände werden ermuntert, ihre Unterlagen zeitnah aufzubereiten und die zur Verfügung stehenden Mittel bestmöglich zu nutzen.
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