Grundförderung Sportfachverbände
Grundförderung für Sportfachverbände in Niederösterreich zur anteiligen Unterstützung der Aufwendungen für die Erfüllung der Grundaufgaben im Verbandsbetrieb. Anträge bis spätestens drei Monate nach Beginn des Geschäftsjahres möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Gegenstand der Förderung ist die anteilige Unterstützung der Aufwendungen des Fachverbandes für die Erfüllung der Grundaufgaben im Verbandsbetrieb.
Förderfähige Ausgaben
- Kosten des Spiel- und Wettkampfbetriebes
- Personalkosten für in der Verbandsadministration tätige Personen
- Aus- und Fortbildungskosten
- Kosten von Verbandsorganen
- Kosten für externe Dienstleistungen
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Nicht förderfähige Ausgaben
- Kosten der Befassung eines Schiedsgerichtes sowie Anwalts- und Prozesskosten bei Streitigkeiten
- Kosten, die Gegenstand einer sonstigen Sportförderung des Landes Niederösterreich sind
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gültige Eintragung im Vereinsregister
- Anerkennung durch den NÖ Landessportrat
- Ordentliches Mitglied im NÖ Sportfachrat
- Antrag bis spätestens drei Monate nach Beginn des Geschäftsjahres
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular „Grundförderung Sportfachverbände“
- Beilage „Vereinsliste“
- Beilage „Qualitätsmerkmale Sportverbandsmanagement“
- Angaben zum Beschäftigungsausmaß des Verbandspersonals
- Statutengemäß genehmigter Rechnungsabschluss des Vorjahres
Bewertungskriterien
- Vereinsanzahl
- Mitgliederanzahl
- Wettkampftage
- Verbandspersonal
- Sportverbandsmanagement (Qualitätsfaktor)
Beschreibung
Die Grundförderung Sportfachverbände in Niederösterreich unterstützt gemeinnützige Interessenvertretungen des wettkampforientierten Vereinssports bei der Bewältigung ihrer Grundaufgaben. Dabei werden Aufwendungen für Spiel- und Wettkampfbetrieb, Verbandsverwaltung, Aus- und Fortbildung, Kommunikations- und Versicherungskosten ebenso berücksichtigt wie Büromaterial, Raummieten, Energie- und EDV-Kosten. Antragsberechtigt sind in Niederösterreich eingetragene Sportfachverbände mit Anerkennung durch den NÖ Landessportrat und ordentlicher Mitgliedschaft im NÖ Sportfachrat. Ziel der Förderung ist zum einen eine professionelle Interessensvertretung der Mitgliedsvereine und zum anderen die Sicherstellung eines landesweiten Meisterschaftsbetriebes. Die Höhe des Zuschusses berechnet sich anhand von Vereins- und Mitgliederanzahl, Wettkampftagen, Verbandspersonal sowie der Erfüllung von Qualitätsmerkmalen im Sportverbandsmanagement – letzte entsprechen etwa Strategieentwicklung, Berichtswesen, transparenter Öffentlichkeitsarbeit und Chancengleichheitsmaßnahmen.
Anträge können jährlich innerhalb von drei Monaten nach Beginn des Geschäftsjahres des Verbandes eingereicht werden; der Förderzeitraum umfasst maximal zwölf Monate. Die Fördersumme wird nach Vorlage folgender Unterlagen gewährt:
- Antragsformular „Grundförderung Sportfachverbände“
- Beilage „Vereinsliste“
- Beilage „Qualitätsmerkmale Sportverbandsmanagement“
- Nachweis über Beschäftigungsausmaß des Verbandspersonals
- Statutengemäß genehmigter Rechnungsabschluss des Vorjahres
Nach bewilligter Förderung erfolgt die Auszahlung in einer Tranche nach Prüfung des zweckwidrigen Einsatzes der Mittel. Ein frühzeitiger Förderbeginn ermöglicht eine solide Finanzplanung im Verbandsbetrieb und trägt langfristig zur Stärkung des Sports in Niederösterreich bei.
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