Zuschuss

Gruppenförderung für Menschen mit Autismus-Spektrum-Störungen

Förderung im Gruppensetting zur Schulung sozialer Kompetenzen von Menschen mit Autismus-Spektrum-Störungen durch Interaktion mit anderen Teilnehmer:innen.

Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Tirol

Förderziel

Zusätzlich zur Einzelbetreuung soll diese Leistung im Gruppensetting dazu dienen, die sozialen Kompetenzen von Menschen mit Autismus-Spektrum-Störungen durch Austausch und Interaktion mit anderen Personen gezielt zu trainieren.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Erbringung von Sachleistungen für Menschen mit Autismus-Spektrum-Störungen

Beschreibung

Die Gruppenförderung für Menschen mit Autismus-Spektrum-Störungen in Tirol unterstützt gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen dabei, soziale Kompetenzen von Betroffenen in einem geschützten Gruppensetting zu stärken. Ziel ist es, durch gezielte Interaktion und Austausch zwischen Teilnehmer:innen nachhaltige Fortschritte im Bereich Kommunikation, Empathie und Selbstwahrnehmung zu erzielen. Ergänzend zur Einzelbetreuung bietet das Programm eine strukturierte Umgebung, in der sich Teilnehmende in rollenspielähnlichen Übungen, moderierten Gesprächen und praxisorientierten Aufgaben erproben können. Fortlaufende Fördermöglichkeiten ermöglichen eine flexible Planung und kontinuierliche Weiterentwicklung der Gruppenangebote, die sich an aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen orientieren.

Förderberechtigt sind Anbieter von Sachleistungen, die sich auf die Betreuung und Schulung von Menschen mit Autismus-Spektrum-Störungen spezialisiert haben. Der Zuschuss deckt Kosten für pädagogische Fachkräfte, Raummiete und Materialien ab, die zur Durchführung der Gruppensitzungen erforderlich sind. Anträge können jederzeit eingereicht werden, wodurch Einrichtungen kurzfristig auf Bedarfe reagieren und geeignete Konzepte umsetzen können. Das Programm fördert inklusive Strukturen im Sozialbereich und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Interessierte Träger finden alle rechtlichen Grundlagen im Tiroler Teilhabegesetz § 9 Abs. 1 und 2 lit. b sowie weiterführende Informationen bei der Abteilung Inklusion und Kinder- und Jugendhilfe des Landes Tirol.

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