Zuschuss

Gut informiert! – Mikroförderung Jugendinformation

Mikroförderung bis 500 € für Jugendinformationsprojekte regionaler Partner in Baden-Württemberg. Anträge sind fortlaufend möglich, maximal 20 Projekte pro Jahr.

Medien Bildung Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Baden-Württemberg
Fördersumme: bis zu 500 € pro Projekt
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Unterstützung regionaler Partner des Jugendnetzes Baden-Württemberg bei der Umsetzung von Ideen, wie Jugendliche besser informiert werden können, und Begeisterung weiterer Jugendlicher und Multiplikatoren für Jugendinformationsprojekte.

Förderfähige Ausgaben

  • Sachkosten
  • Honorare

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Regionaler Partner im Jugendnetz Baden-Württemberg
  • Mindestens fünf junge Menschen bis 27 Jahren beteiligt
  • Projekteintrag ins Jugendnetz Baden-Württemberg als Nachweis

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektantrag Formular
  2. Aktuelle Satzung des Vereins

Beschreibung

Das Programm „Gut informiert! – Mikroförderung Jugendinformation“ der Stiftung zur Förderung der Jugend in Baden-Württemberg bietet gemeinnützigen, regionalen Partner:innen im Jugendnetz Baden-Württemberg die Möglichkeit, bis zu 500 € Zuschuss für innovative Jugendinformationsprojekte zu erhalten. Ziel ist es, Aktionen, Infostände oder digitale Formate zu Berufswahl, Gesundheit, Medienkompetenz und weiteren Alltagsthemen zu realisieren, die Jugendliche aktiv in die Gestaltung einbinden und anderen Multiplikator:innen zugänglich machen. Pro Kalenderjahr werden maximal 20 Vorhaben gefördert, um eine breite Vielfalt an Ideen im Land zu ermöglichen und das Engagement junger Menschen für verlässliche Information nachhaltig zu stärken.

Förderberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, die als regionale Partner:innen im Jugendnetz Baden-Württemberg registriert sind und mindestens fünf junge Menschen im Alter bis 27 Jahren aktiv beteiligen. Antragsteller:innen reichen das ausgefüllte Projektantrag-Formular sowie eine aktuelle Vereinssatzung ein; als Nachweis genügt der Projekteintrag ins Jugendnetz mit Kurzbeschreibung und Bildern. Sämtliche Ausgaben für Sachkosten und Honorare können abgerechnet werden. Die fortlaufende Antragstellung ermöglicht zeitnahe Projektumsetzungen. Mit seinem niederschwelligen Zugang fördert „Gut informiert!“ kreative Formate, die Jugendliche informieren, motivieren und in ihrem Selbstbewusstsein stärken.

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