Häfen auf Tiefe halten – Förderung der Stiftung Elbefonds
Die Stiftung Elbefonds fördert Entschlickungsmaßnahmen in Sportboot- und Freizeithäfen entlang der tidebeeinflussten Elbe und ihrer Nebenflüsse. Nächster Antragsstichtag: 31.08.2026.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Entschlickungsmaßnahmen in Sportboot- und Freizeithäfen entlang der tidebeeinflussten Elbe und ihrer Nebenflüsse.
Förderfähige Ausgaben
- Entschlickungsmaßnahmen
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Hafen in der tidebeeinflussten Elbe oder ihren Nebenflüssen
- Sportboot- oder Freizeithafen
- Antragsformular "Häfen auf Tiefe halten" fristgerecht eingereicht
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular „Häfen auf Tiefe halten“
- Antragsformular „Häfen auf Tiefe halten“ – Formular Schlussrechnung
Beschreibung
Die Stiftung Elbefonds unterstützt Entschlickungsmaßnahmen in Sportboot- und Freizeithäfen entlang der tidebeeinflussten Elbe sowie ihrer Nebenflüsse in Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Mit dem Zuschussprogramm „Häfen auf Tiefe halten“ wird die langfristige Befahrbarkeit maritimer Infrastruktur gefördert, um Umwelt- und Naturschutz mit wirtschaftlicher Nutzung in Einklang zu bringen. Ein ehrenamtlich besetzter Vergabeausschuss aus Fachleuten aller beteiligten Bundesländer entscheidet jährlich über die Mittelvergabe gemäß festgelegter Vergaberichtlinien. Ziel ist es, durch gezielte Ausbaggerungsarbeiten die Gewässerunterhaltung zu sichern und den klimafreundlichen Freizeit- und Tourismusstandort an der Unterelbe zu stärken.
Förderfähig sind Entschlickungsmaßnahmen in Sportboot- oder Freizeithäfen, deren Antragsteller:innen öffentliche Einrichtungen, gemeinnützige Organisationen oder Vereine sein können, die einen Hafen in der tidebeeinflussten Elbe oder ihren Nebenflüssen betreiben. Voraussetzung für eine Antragstellung ist das fristgerechte Einreichen des Antragsformulars „Häfen auf Tiefe halten“ sowie gegebenenfalls der Schlussrechnungsformulare. Der nächste Antragsstichtag ist der 31. August 2026. Eine erfolgreiche Förderung setzt die Einhaltung aller Zuwendungsvoraussetzungen voraus. Ausführliche Vergaberichtlinien und ein schematischer Ablauf des Fördermittelverfahrens stehen zum Download bereit, um eine transparente und effiziente Projektabwicklung sicherzustellen.
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