Zuschuss

Häfen auf Tiefe halten – Förderung der Stiftung Elbefonds

Die Stiftung Elbefonds fördert Entschlickungsmaßnahmen in Sportboot- und Freizeithäfen entlang der tidebeeinflussten Elbe und ihrer Nebenflüsse. Nächster Antragsstichtag: 31.08.2026.

Umwelt-/Naturschutz Infrastruktur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
31.08.2026
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein

Förderziel

Förderung von Entschlickungsmaßnahmen in Sportboot- und Freizeithäfen entlang der tidebeeinflussten Elbe und ihrer Nebenflüsse.

Förderfähige Ausgaben

  • Entschlickungsmaßnahmen

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Hafen in der tidebeeinflussten Elbe oder ihren Nebenflüssen
  • Sportboot- oder Freizeithafen
  • Antragsformular "Häfen auf Tiefe halten" fristgerecht eingereicht

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular „Häfen auf Tiefe halten“
  2. Antragsformular „Häfen auf Tiefe halten“ – Formular Schlussrechnung

Beschreibung

Die Stiftung Elbefonds unterstützt Entschlickungsmaßnahmen in Sportboot- und Freizeithäfen entlang der tidebeeinflussten Elbe sowie ihrer Nebenflüsse in Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Mit dem Zuschussprogramm „Häfen auf Tiefe halten“ wird die langfristige Befahrbarkeit maritimer Infrastruktur gefördert, um Umwelt- und Naturschutz mit wirtschaftlicher Nutzung in Einklang zu bringen. Ein ehrenamtlich besetzter Vergabe­ausschuss aus Fachleuten aller beteiligten Bundesländer entscheidet jährlich über die Mittelvergabe gemäß festgelegter Vergaberichtlinien. Ziel ist es, durch gezielte Ausbaggerungsarbeiten die Gewässerunterhaltung zu sichern und den klimafreundlichen Freizeit- und Tourismusstandort an der Unterelbe zu stärken.

Förderfähig sind Entschlickungsmaßnahmen in Sportboot- oder Freizeithäfen, deren Antragsteller:innen öffentliche Einrichtungen, gemeinnützige Organisationen oder Vereine sein können, die einen Hafen in der tidebeeinflussten Elbe oder ihren Nebenflüssen betreiben. Voraussetzung für eine Antragstellung ist das fristgerechte Einreichen des Antragsformulars „Häfen auf Tiefe halten“ sowie gegebenenfalls der Schlussrechnungsformulare. Der nächste Antragsstichtag ist der 31. August 2026. Eine erfolgreiche Förderung setzt die Einhaltung aller Zuwendungsvoraussetzungen voraus. Ausführliche Vergabe­richtlinien und ein schematischer Ablauf des Fördermittel­verfahrens stehen zum Download bereit, um eine transparente und effiziente Projektabwicklung sicherzustellen.

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