Härtefonds der Stiftung Deutsche Krebshilfe (Finanzielle Hilfe)
Finanzielle Hilfe für krebskranke Menschen und ihre Familien in unverschuldeten Notlagen. Anträge können jederzeit gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Kurzfristige, unbürokratische Unterstützung von Krebspatient:innen und deren Angehörigen, die durch die Erkrankung in unverschuldete finanzielle Not geraten sind. Die einmaligen Zahlungen müssen nicht zurückgezahlt werden.
Förderfähige Ausgaben
- Lebenshaltungskosten
- Mietkosten
- Medizinische Ausgaben
- Bildungsbedarf für Kinder
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Unverschuldete finanzielle Notlage durch Krebserkrankung
- Einhaltung von Einkommens- und Vermögensgrenzen
- Ärztliche Bescheinigung über die Krebserkrankung
- Bestätigung durch eine Behörde oder öffentliche Institution
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular Härtefonds
- Ärztliche Bescheinigung
- Bestätigung durch Behörde oder öffentliche Einrichtung
- Nachweis über Einkommen und Ausgaben
Bewertungskriterien
- Dringlichkeit der finanziellen Notlage
- Bestätigung der Bedürftigkeit
- Vollständigkeit der Nachweise
Beschreibung
Der Härtefonds der Stiftung Deutsche Krebshilfe gewährt bundesweit unbürokratische Einmalzahlungen in Höhe von 400 € bis 1 000 € an krebskranke Menschen sowie deren Angehörige, die infolge der Erkrankung in eine unverschuldete finanzielle Notlage geraten sind. Die finanzielle Unterstützung deckt unter anderem Lebenshaltungs-, Miet- und medizinische Kosten sowie den Bildungsbedarf für Kinder ab. Ziel ist es, kurzfristig und flexibel für Entlastung zu sorgen, ohne dass Rückzahlungsverpflichtungen entstehen. Die Vergabe erfolgt auf der Grundlage von Dringlichkeit, Bedürftigkeitsnachweis und Vollständigkeit der Unterlagen.
Interessierte Privatpersonen können jederzeit einen Antrag stellen. Voraussetzung sind eine ärztliche Bescheinigung über die Krebserkrankung, ein behördlich bestätigter Nachweis der Einkommens- und Vermögensgrenzen sowie eine Bestätigung durch eine öffentliche Institution (z. B. Sozialdienst der Klinik oder Krebsberatungsstelle). Die Antragstellung erfolgt mittels des offiziellen Antragsformulars und des Merkblatts, in denen alle notwendigen Angaben zu persönlichen Daten, regelmäßigen Ausgaben und monatlichen Einnahmen aufgeführt sind. Nach Eingang prüft ein erfahrenes Expert:innen-Team den Antrag zügig und informiert in der Regel innerhalb von vier bis sechs Wochen über die Entscheidung. Mit dieser zeitnahen Unterstützung trägt die Stiftung Deutsche Krebshilfe dazu bei, finanzielle Sorgen zu lindern und Betroffene in einer schwierigen Lebensphase nachhaltig zu entlasten.
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