Hamburger Gründachförderung
Förderung freiwilliger Dach- und Fassadenbegrünungen auf Wohn- und Nichtwohngebäuden in Hamburg mit Zuschüssen bis zu 100.000 € pro Gebäude. Anträge sind laufend vor Beginn der Maßnahme möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung freiwilliger Dach- und Fassadenbegrünungen auf Wohn- und Nichtwohngebäuden in der Freien und Hansestadt Hamburg, um das Stadtklima zu verbessern, Regenwasser zurückzuhalten und Biodiversität zu fördern.
Förderfähige Ausgaben
- Materialkosten
- Ausführungsarbeiten
- Fertigstellungspflege
- Eigenleistungen (bei nachgewiesener Qualifikation)
Nicht förderfähige Ausgaben
- PV-Module und Solarthermie-Kollektoren
- Fassadenbegrünungen, die aufgrund baurechtlicher oder naturschutzrechtlicher Vorgaben vorgeschrieben sind
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Eigentümerinnen und Eigentümer oder Erbbauberechtigte von Wohn- und Nichtwohngebäuden in Hamburg
- Einreichung des Antrags vor Beginn der Maßnahme
- Erfüllung technischer Anforderungen
- Fertigstellung der Baumaßnahmen spätestens zwei Jahre nach Bewilligung
- Durchführung durch ein Fachunternehmen
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Beschreibung
Die Hamburger Gründachförderung unterstützt freiwillige Dach- und Fassadenbegrünungen auf Wohn- und Nichtwohngebäuden in der Freien und Hansestadt Hamburg mit einmaligen Zuschüssen von bis zu 100.000 Euro pro Gebäude. Das Programm zielt darauf ab, das Stadtklima zu verbessern, Regenwasser gezielt zurückzuhalten und die Biodiversität in urbanen Bereichen zu stärken. Gefördert werden Materialkosten, Ausführungsarbeiten sowie die Fertigstellungspflege; bei nachgewiesener Qualifikation können auch Eigenleistungen anteilig bezuschusst werden. Die Fördersätze liegen je nach Antragstellenden zwischen 40 % und 60 %, wobei private Selbstnutzer:innen und Wohnungseigentümergemeinschaften in der Regel 60 % der anerkannten Kosten erhalten. Nicht förderfähig sind Photovoltaik-Module, Solarthermie-Kollektoren sowie Begrünungen, die aufgrund baurechtlicher oder naturschutzrechtlicher Vorgaben vorgeschrieben sind. Anträge können kontinuierlich vor Beginn der Maßnahmen eingereicht werden.
Zur Antragsberechtigung zählen Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbbauberechtigte von Gebäuden in Hamburg. Voraussetzung ist die Einreichung vor Baubeginn, die Einhaltung technischer Vorgaben und die fachgerechte Umsetzung durch qualifizierte Unternehmen. Die Baumaßnahmen müssen innerhalb von zwei Jahren nach Bewilligung abgeschlossen und die Begrünung für mindestens 15 Jahre gepflegt werden. Außerdem ist eine gesicherte Finanzierung nachzuweisen, alle Zuschussverpflichtungen sind auf mögliche Rechtsnachfolger:innen zu übertragen und etwaige Veräußerungen sind der IFB Hamburg mitzuteilen. Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) wickelt die Bewilligung im Auftrag der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft ab und trägt zur nachhaltigen Stadtentwicklung bei.