Zuschuss

Hamburger Gründachförderung

Zuschuss für freiwillige Dach- und Fassadenbegrünungen in Hamburg: 60 % Förderung privater Selbstnutzer, bis zu 100.000 € pro Gebäude. Antrag vor Maßnahmenbeginn, kontinuierliche Einreichung möglich.

Umwelt-/Naturschutz Klimaschutz Städtebau & Stadterneuerung Wohnungsbau & Modernisierung Infrastruktur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Hamburg
Unternehmensgröße: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Fördersumme: 100.000 € pro Gebäude
Förderquote: 40% - 60%
Projektdauer: 24 Monate

Förderziel

Förderung von Dach- und Fassadenbegrünungen auf und an Gebäuden in Hamburg zur Verbesserung des Stadtklimas, Erhöhung des Wasserrückhalts, Steigerung der Verdunstungskühlung und Schaffung neuer Lebensräume für Mensch und Tier.

Förderfähige Ausgaben

  • Kosten für Dach- und Fassadenbegrünung ab Oberkante Dachabdichtung
  • Fertigstellungspflege
  • Errichtung von Wurzelschutzschichten
  • Tragfähigkeits- und Statikmaßnahmen
  • Unterkonstruktion für solare Energiegewinnung

Nicht förderfähige Ausgaben

  • PV-Module und Solarthermie-Kollektoren

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Eigentum oder Erbbaurecht an Wohn- oder Nichtwohngebäuden in Hamburg
  • Nettovegetationsfläche ab 20 m² bei Dachbegrünung bzw. ab 10 m² bei Fassadenbegrünung
  • Einreichung des Antrags vor Beginn der Begrünungsmaßnahme

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Projektbeschreibung
  3. Kostenaufstellung
  4. Nachweis der Qualifikation bei Eigenleistung
  5. Lageplan
  6. Erbbaurechtsnachweis

Bewertungskriterien

  • Flächengröße der Begrünung
  • Klimaanpassungseffekt
  • Ökologische Vielfalt

Beschreibung

Die Hamburger Gründachförderung unterstützt freiwillige Dach- und Fassadenbegrünungen in der Hansestadt und trägt so zur Verbesserung des urbanen Mikroklimas, zum erhöhten Wasserrückhalt und zur Verdunstungskühlung bei. Eigentümer:innen oder Erbbauberechtigte von Wohn- und Nichtwohngebäuden sowie Infrastrukturbauwerken können einen einmaligen Zuschuss von bis zu 100.000 € pro Gebäude beantragen. Privatnutzer:innen erhalten eine Förderquote von 60 % der anerkannten Kosten, Unternehmen profitieren je nach Größe mit bis zu 60 % (KMU), 50 % (mittlere) oder 40 % (Großunternehmen). Eine Kombination mit solaren Energiegewinnungsanlagen wird über die Unterkonstruktion mit einem Zuschlag von bis zu 50 €/m² unterstützt, während PV-Module und Solarthermie-Kollektoren ausgeschlossen sind. Begleitende Maßnahmen wie Wurzelschutzschichten und statische Verbesserungen werden ebenfalls anteilig gefördert.

Anträge können fortlaufend vor Beginn der Bau- oder Lieferleistungen eingereicht werden und zeichnen sich durch eine Projektdauer von bis zu 24 Monaten aus. Förderfähige Ausgaben umfassen neben der eigentlichen Begrünung auch Fertigstellungs- und Pflegekosten sowie statische Untersuchungen. Voraussetzung ist eine Mindestbegrünungsfläche von 20 m² (Dach) bzw. 10 m² (Fassade) und Eigentum oder Erbbaurecht in Hamburg. Zur Antragstellung sind unter anderem ein Lageplan, eine Projektbeschreibung, eine detaillierte Kostenaufstellung und ein Nachweis der Qualifikation bei Eigenleistung erforderlich. Die Bewertung erfolgt anhand der begründeten Flächengröße, des Klimaanpassungseffekts und der ökologischen Vielfalt. Diese Förderung der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, umgesetzt durch die IFB Hamburg, bietet einen praxisorientierten Ansatz für mehr Grün in der Stadt.

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