Zuschuss

Hamburger Spendenparlament: Allgemeine Förderung

Fördermöglichkeiten für gemeinnützige Vereine und soziale Unternehmen in Hamburg zur Anschub- und Überbrückungshilfe. Laufende Anträge möglich.

Soziales Kinder und Jugendliche Migration

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Hamburg
Projektdauer: 12 Monate
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung von Initiativen und Projekten in Hamburg zur Hilfe für von Armut, Obdachlosigkeit oder Isolation betroffene Menschen durch Anschubfinanzierung und Überbrückungshilfe.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalkostenerstattung
  • Sachkostenerstattung

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Dauerfinanzierung

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Gemeinnützige Körperschaft mit Freistellungsbescheid
  • Projekt findet in Hamburg statt
  • Unzureichende Eigenmittel zur Selbstfinanzierung
  • Zielsetzung: Hilfe für Menschen in Armut, Obdachlosigkeit oder Isolation
  • Anschubfinanzierung oder Überbrückungshilfe

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Finanzierungsplan
  3. Freistellungsbescheid
  4. Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Bewertungskriterien

  • Gemeinnützigkeit und mildtätiger Zweck
  • Projektstandort Hamburg
  • Dringlichkeit des Finanzierungsbedarfs
  • Vorhandene Eigenmittel und Finanzierungskonzept

Beschreibung

Das Hamburger Spendenparlament fördert kontinuierlich gemeinnützige Initiativen und soziale Unternehmen in Hamburg, die sich gezielt der Bekämpfung von Armut, Obdachlosigkeit und Isolation widmen. Über ein standardisiertes Verfahren können gGmbHs, Vereine oder Stiftungen Zuschüsse für Anschubfinanzierungen in der Ideen- und Konzeptionsphase sowie für Überbrückungshilfen beantragen. Die Projektlaufzeit beträgt maximal zwölf Monate, und sowohl Personal- als auch Sachkosten können erstattet werden. Eine Maximalgrenze für die Fördersumme existiert nicht, vielmehr orientiert sich die Höhe der Zuwendung am konkreten Finanzierungsbedarf und am vorhandenen Eigenmittelanteil. Die Vergabekommission bewertet Anträge nach Kriterien wie Gemeinnützigkeit, Standort des Projekts in Hamburg, Dringlichkeit des Finanzierungsbedarfs sowie dem vorgelegten Finanzierungskonzept.

Gefördert werden ausschließlich Vorhaben, die in Hamburg umgesetzt werden und deren Träger über einen aktuellen Freistellungsbescheid verfügen. Antragstellende müssen darlegen, dass keine ausreichenden Eigenmittel für die Projekt­finanzierung bereitstehen und dass es sich um eine einmalige Anschub- oder Überbrückungsfinanzierung handelt – Dauerfinanzierungen sind ausgeschlossen. Zur Bewerbung sind unter anderem eine Projektbeschreibung, ein detaillierter Finanzierungsplan, der Freistellungsbescheid sowie Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erforderlich. Anträge können fortlaufend online über das digitale Formular des Hamburger Spendenparlaments eingereicht werden, die Entscheidung erfolgt im Rahmen der nächsten Parlamentssitzung. So erhalten nachhaltige Projekte zügig die nötige finanzielle Unterstützung, um ihre Angebote für Menschen in prekären Lebenslagen weiterzuentwickeln.

Antrag starten →

Bereit, deine Förderung zu sichern?

Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.