Zuschuss

Hamburger Spielräume

Der Gemeinschaftsfonds „Hamburger Spielräume“ fördert offene Kinder‐ und Jugendarbeit in Hamburg mit niedrigschwelligen Freizeitangeboten wie Spiel‐, Bewegungs‐, Kultur‐ und Naturerlebnissen. Drei Antragsrunden 2026: Februar, Juni und September.

Kinder und Jugendliche Bildung Sport Kultur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
03.02. - 31.12.2026
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Hamburg
Fördersumme: bis zu 3.500 €
Projektstart ab: 24.02.2026
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung von außerschulischen Projekten der Kinder‐ und Jugendarbeit in Hamburg, die Räume für Spiel, Begegnung und gemeinsame Erlebnisse eröffnen und insbesondere benachteiligten jungen Menschen positive Impulse und Teilhabe ermöglichen.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten
  • Sachkosten
  • Fahrtkosten
  • Verpflegungskosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Schulische Ganztagsangebote
  • Große Reisevorhaben von Ferienfahrten-Trägern

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz in Hamburg
  • Gemeinnützige Träger der außerschulischen Kinder‐ und Jugendarbeit
  • Erreichbarkeit benachteiligter Kinder und Jugendlicher

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Online-Antrag
  2. Projektbeschreibung
  3. Mittelverwendungsnachweis

Bewertungskriterien

  • Niedrigschwellige Projektkonzeption
  • Partizipative pädagogische Ansätze
  • Zielgruppenbezug
  • Qualifizierte Projektleitung

Beschreibung

Der Fonds „Hamburger Spielräume“ unterstützt gemeinnützige Träger:innen der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit in Hamburg dabei, niedrigschwellige Freizeitangebote zu realisieren. Gefördert werden Spiel-, Bewegungs-, Kultur- und Naturerlebnisse sowie kleine Kurzreisen und Workshops, die Räume für Begegnung, kreatives Mitgestalten und gemeinschaftliche Erfahrungen öffnen. Im Fokus stehen insbesondere Projekte, die benachteiligte Kinder, Jugendliche und Familien erreichen und ihnen positive Impulse sowie Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Mit einer maximalen Fördersumme von bis zu 3.500 € pro Antrag lassen sich Personalkosten, Sachmittel, Fahrt- und Verpflegungskosten abdecken. Die Mittelvergabe erfolgt in drei Projektzeiträumen: Frühjahr/Sommer (24.02.–19.08.2026), Sommer/Herbst (09.07.–30.10.2026) und Herbst/Winter (19.10.–31.12.2026), wobei Anträge jeweils ab dem 03.02., 16.06. und 29.09.2026 eingereicht werden können.

Für die Antragstellung ist ein kurzer Online-Antrag erforderlich, ergänzt durch eine Projektbeschreibung und einen Mittelverwendungsnachweis. Die Auswahl orientiert sich an Kriterien wie einer partizipativen Konzeption, qualifizierter Projektleitung und direktem Zielgruppenbezug. Innerhalb von 15 Werktagen wird über die Förderanfrage entschieden – Nachfragen erfolgen bei Bedarf per E-Mail oder Telefon, ohne Ortsbesuch. Pro Träger:in sind bis zu vier Anträge jährlich möglich (max. 10.000 € Gesamtförderung), wobei Standorte jeweils zwei Anträge einreichen dürfen. Der Fonds wird koordiniert von der BürgerStiftung Hamburg und getragen von einem breiten Bündnis lokaler Stiftungen. Durch diese Initiative erhalten junge Menschen aus allen Quartieren Hamburgs unkompliziert Zugang zu wertvollen Gemeinschaftserlebnissen, die ihre Resilienz stärken und die gesellschaftliche Teilhabe fördern.

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