Hausstandsgründung von Jungfamilien und gleichgestellten Personen
Das Land Steiermark gewährt Jungfamilien und gleichgestellten Personen einen unbefristeten 5 %igen Zinsenzuschuss auf Darlehen oder Abstattungskredite zur erstmaligen Hausstandsgründung. Anträge können online gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der erstmaligen Hausstandsgründung von Jungfamilien und gleichgestellten Personen durch die Gewährung eines nicht rückzahlbaren Zuschusses zu Kreditzinsen bzw. Abstattungskrediten zur Finanzierung des Wohnungserwerbs und der notwendigen Einrichtungsgegenstände.
Förderfähige Ausgaben
- Wohnungserwerb (Kauf Eigenheim, Eigentumswohnung, Mietkaufwohnung)
- Einrichtungsgegenstände (Küche, Möbel)
- Sanierungsmaßnahmen
- Bodenverlegung
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung (EU/EWR/CH/Flüchtlinge)
- Vorliegen einer Jungfamilie gemäß Definition
- Erstmaliger Wohnungserwerb im Rahmen der Hausstandsgründung, nicht länger als ein Jahr zurückliegend
- Nachweisbarer Aufwand von mindestens € 15.000 in Form von Rechnungen EWR-zugehöriger Firmen
- Bei Aufwand über € 100.000 Nachweis eines Darlehensvertrags mit Kreditinstitut
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Staatsbürgerschaftsnachweis oder Gleichstellungsnachweis
- Bestätigung über Familienbeihilfe
- Meldezettel aller im Haushalt lebenden Personen
- Heirats- oder Partnerschaftsurkunde
- Geburtsurkunden der Kinder
- Behindertenpass (bei ≥ 80 % Behinderung)
- Baubewilligungsbescheid bzw. Baufreistellung (bei Eigenheimbau)
- Anwartschaftsvertrag oder beglaubigter Kaufvertrag
- Nutzungsvertrag bei Genossenschaftswohnung
- Mietvertrag oder Bestätigung des Bauträgers
- Nachweis Wohnbauscheckförderung
- Rechnungen und Zahlungsbelege für Sanierung, Anzahlung, Einrichtungsgegenstände
Beschreibung
Das Land Steiermark unterstützt Jungfamilien und gleichgestellte Personen bei der erstmaligen Hausstandsgründung durch einen unbefristeten, nicht rückzahlbaren Zuschuss in Form eines 5 %igen Zinsenzuschusses auf Darlehen oder Abstattungskredite. Gefördert werden sowohl der Erwerb von Eigenheimen, Eigentums- und Mietkaufwohnungen als auch notwendige Einrichtungsgegenstände, Sanierungsarbeiten und Bodenverlegungen. Die maximale Fördersumme reicht je nach Aufwandsvolumen von € 4.000 bis € 10.000; der Mindestaufwand beträgt € 15.000. Als Förderbereiche sind Wohnungsbau & Modernisierung sowie Infrastruktur & Städtebau ausgewiesen, wobei keine feste Antragseinreichungsfrist besteht und eine Online-Antragstellung möglich ist.
Förderberechtigt sind Ehepaare bzw. eingetragene Partner:innen (eine Person unter 35, beide unter 40), Lebensgefährt:innen mit mindestens einem sorgepflichtigen Kind, Alleinerziehende unter 40, behinderte Personen (mind. 80 % Erwerbsminderung), Familien mit drei oder mehr Kindern bzw. mit einem behinderten Kind. Weiterhin müssen Förderwerber:innen österreichische Staatsbürger:innen oder gleichgestellte Personen (EU/EWR/CH/Flüchtlinge) sein und einen erstmaligen Wohnungserwerb im Rahmen der Hausstandsgründung nachweisen. Bei Aufwendungen über € 100.000 ist zusätzlich ein Darlehensvertrag mit Kreditinstitut erforderlich. Für den Antrag werden u. a. Staatsbürgerschaftsnachweis, Familienbeihilfebestätigung, Meldezettel, Urkunden zu Ehe-/Partnerschaft und Kindern, Behindertenpass sowie Kauf-, Nutzungs- oder Bauunterlagen und Rechnungen benötigt. Die Abwicklung erfolgt automatisiert nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen, die sechs Monate nach Bewilligung als Verwendungsnachweis einzureichen sind.