Heilbehandlung für Menschen mit Behinderungen
Förderung der Heilbehandlung für Menschen mit Behinderungen in der Steiermark (Ärztliche Behandlung, Therapien, Heilmittel und Pflege). Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Hilfe zur Heilbehandlung für Menschen mit Behinderungen, um durch ärztliche Behandlung, Therapien, Heilmittel oder Pflege eine Behebung, erhebliche Besserung, Verlangsamung des Krankheitsverlaufs oder das Hinauszögern einer Verschlechterung der bestehenden Beeinträchtigungen zu erreichen.
Förderfähige Ausgaben
- Ärztliche Behandlung
- Therapien
- Heilmittel
- Pflege in Kranken-, Kur- oder sonstigen Anstalten
- Fahrtkosten zum nächstgelegenen geeigneten Leistungserbringer
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Hauptwohnsitz in der Steiermark
- Staatsbürgerschaft eines EWR-Staates, Schweizer Staatsbürgerschaft oder entsprechender Aufenthaltstitel gemäß § 8 Abs. 1 Z 1–8 und 13 NAG bzw. anerkannter Flüchtlings- oder subsidiär Schutzberechtigter-Status
- Berechtigung zu einem mehr als dreimonatigen Aufenthalt
Beschreibung
Im Rahmen der Heilbehandlung für Menschen mit Behinderungen in der Steiermark unterstützt das Land gezielt medizinische und therapeutische Maßnahmen sowie die Bereitstellung von Heilmitteln und die Pflege in Kranken-, Kur- oder sonstigen Anstalten. Gefördert werden zudem die notwendigen Fahrtkosten zum nächstgelegenen geeigneten Leistungserbringer über das kostengünstigste, zumutbare Verkehrsmittel. Als Zuschuss offensteht diese Förderung Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in der Steiermark, die über die Staatsbürgerschaft eines EWR-Staates, die Schweizer Staatsbürgerschaft oder einen entsprechenden österreichischen Aufenthaltstitel verfügen und zu einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten berechtigt sind. Menschen mit Behinderung im Sinne dieser Förderung sind Personen, deren physische, intellektuelle, psychische oder Sinnesfunktionen nicht nur vorübergehend eingeschränkt sind und die deshalb an der gesellschaftlichen Teilhabe gehindert sind.
Mit dem Ziel, eine vollständige Behebung, eine erhebliche Besserung oder eine Verlangsamung des Krankheitsverlaufs zu erreichen bzw. eine Verschlechterung bestehender Beeinträchtigungen hinauszuzögern, bietet die offene, fortlaufende Fördermöglichkeit eine wichtige Entlastung. Anträge können jederzeit ab dem 1. Jänner 2026 eingereicht werden. Die Abteilung 11 „Soziales, Arbeit und Integration“ der Steiermärkischen Landesregierung verantwortet die Planung, Vergabe und Abwicklung dieser direkten Förderungen. Das Programm wendet sich an alle potenziellen Antragsteller:innen, die eine nachhaltige Verbesserung ihrer Lebensqualität und medizinischen Versorgung anstreben, und unterstreicht das Engagement der Region für eine inklusive Gesundheits- und Sozialversorgung.
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