Heimopferrente
Monatliche Rentenleistung in Fixbetrag für Personen, die in Kinder- oder Jugendheimen bzw. Pflegefamilien Gewalt erlitten haben und bereits eine pauschalierte Entschädigung erhalten haben.
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Förderkriterien
Förderziel
Regelung von Ansprüchen auf Rentenleistung für Opfer von Gewalt in Kinder- oder Jugendheimen sowie in Pflegefamilien gemäß Heimopferrentengesetz.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gewalt erlitten in Kinder- oder Jugendheimen oder in Pflegefamilien
- Zuerkennung einer Eigenpension bzw. laufende Geldleistung der Mindestsicherung oder Regelpensionsalter
- Pauschalierte Entschädigungsleistung vom Heimträger
Beschreibung
Heimopferrente bietet in Wien eine monatliche Rentenleistung in Fixbetrag für Privatpersonen, die in Kinder- oder Jugendheimen bzw. in Pflegefamilien Gewalt erlitten haben und bereits eine pauschalierte Entschädigungsleistung vom Heimträger erhalten haben. Die Förderung erfolgt als Zuschuss und ist fortlaufend seit dem 1. Juli 2017 verfügbar. Anspruchsberechtigt sind Personen, die Gewalt in Einrichtungen oder bei Pflegefamilien erfahren haben und deren Entschädigung bereits staatlich anerkannt wurde. Voraussetzung ist zudem die Zuerkennung einer Eigenpension, eine laufende Geldleistung der Mindestsicherung oder das Erreichen des Regelpensionsalters. Das Heimopferrentengesetz (BGBl. Nr. 69/2017) regelt die Ansprüche und sichert eine kontinuierliche Auszahlung, ohne ein begrenztes Budgetvolumen.
Die Heimopferrente zielt darauf ab, langfristige soziale Absicherung und Wiedergutmachung für Betroffene zu gewährleisten. Die unbefristete Antragsmöglichkeit ermöglicht eine bedarfsgerechte Rentenleistung unabhängig vom Zeitpunkt des Antrags. Die Verwaltung erfolgt durch das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (Sektion IV – Gruppe B), unterstützt vom Sozialministeriumservice und dem Dachverband der Sozialversicherungsträger in Wien. Interessierte können alle relevanten Informationen im Transparenzportal abrufen und sich bei Bedarf an die genannten Ministeriumsstellen wenden, um den Antragsprozess zu starten und eine umfassende Prüfung der Fördervoraussetzungen zu erhalten.
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