Hessen-Mikrodarlehen
Mikrodarlehen für Existenzgründende und junge Unternehmen in Hessen von 3.000 € bis 35.000 €, 7 Jahre Laufzeit mit 12 tilgungsfreien Monaten und ohne bankübliche Sicherheiten.
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Förderkriterien
Förderziel
Schließung von Finanzierungslücken bei Existenzgründungen, Übernahmen und Wachstums- bzw. Festigungsmaßnahmen junger Unternehmen in Hessen durch Bereitstellung zinsgünstiger Mikrodarlehen für Investitionen und Betriebsmittel.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionen
- Betriebsmittel
Nicht förderfähige Ausgaben
- Unternehmen in Schwierigkeiten
- Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur
- Exportbezogene Ausgaben
- Um- oder Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben
- Ablösung vorhandener Verbindlichkeiten inkl. Gesellschafterdarlehen
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Existenzgründer/innen
- Unternehmen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Wohnsitz in Deutschland und Unternehmenssitz oder Vorhaben in Hessen
- Hauptberufliche Selbstständigkeit nicht länger als fünf Jahre (Ausnahme Nebenerwerb)
- Positive SCHUFA-Auskunft ohne unerledigte Negativmerkmale
- Kein laufendes Insolvenzverfahren
- Kein vorheriger Bezug von KfW StartGeld für dasselbe Vorhaben
- Mehr anzeigen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Erklärung über erhaltene De-minimis-Beihilfen
- Schufa-Auskunft
- Beglaubigtes notarielles Schuldversprechen
- PostIdent-Verfahren
Bewertungskriterien
- Erfolgsaussicht des Vorhabens
- Ausrichtung an den Nachhaltigkeitsgrundsätzen
- Fachliche und kaufmännische Qualifikation
Beschreibung
Das Hessen-Mikrodarlehen unterstützt Existenzgründer:innen und junge Unternehmen in Hessen dabei, Finanzierungslücken von 3.000 € bis 35.000 € zu schließen. Über einen Zeitraum von bis zu sieben Jahren – inklusive zwölf tilgungsfreier Monate – können Investitionen und Betriebsmittel refinanziert werden, ohne dass bankübliche Sicherheiten erbracht werden müssen. Förderberechtigt sind natürliche Personen, Freiberufler:innen und Gesellschafter:innen (ohne Geschäftsführungskompetenz) mit Wohnsitz in Deutschland und Unternehmens- oder Vorhabenssitz in Hessen, die ihr Gründungsvorhaben im Haupt- oder Nebenerwerb realisieren oder ein bestehendes Unternehmen innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der hauptberuflichen Selbstständigkeit übernehmen, neu ansiedeln oder stärken möchten.
Zielsetzung des Programms ist die zinsgünstige Bereitstellung von Mikrodarlehen, um Wachstums- und Festigungsmaßnahmen junger Unternehmen zu fördern. Voraussetzung für eine Bewilligung sind eine positive SCHUFA-Auskunft ohne unerledigte Negativmerkmale, kein laufendes Insolvenzverfahren sowie der Nachweis eines Beratungstermins bei einem offiziellen Kooperationspartner. Weiterhin darf für dasselbe Vorhaben kein KfW StartGeld in Anspruch genommen worden sein und der Antrag muss vor Beginn des Projekts gestellt werden. Als KMU-Programm richtet sich die Auswahlentscheidung nach Erfolgsaussicht des Vorhabens, fachlicher und kaufmännischer Qualifikation der Antragstellenden sowie der Ausrichtung an nachhaltigen Grundsätzen. Die Antragstellung erfolgt über die Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern oder regionale Wirtschaftsfördergesellschaften in Hessen. Die Verwendung der Mittel ist binnen zwölf Monaten nach Auszahlungsabschluss mit einem standardisierten Nachweisformular zu belegen.
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