Hessische Messeförderung
Förderung der aktiven Teilnahme hessischer Unternehmen als Aussteller an ausgewählten In- und Auslandsmessen. Zuschüsse zwischen 2.000 € und 4.000 € pro Unternehmen. Fördermittel für 2026 ausgeschöpft, Programm eingestellt.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der aktiven Teilnahme von hessischen Unternehmen als Aussteller an Messen und Ausstellungen im In- und Ausland zur langfristigen Stärkung des Wirtschaftsstandorts Hessen.
Förderfähige Ausgaben
- Standmiete und Auf-/Abbau
- Transport von Exponaten
- Versicherungen für Stand und Exponate
- Eintrag im Messekatalog
- Dolmetscherkosten
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Betriebssitz in Hessen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Ausgaben- und Finanzierungsplan (PDF und Excel)
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Selbsterklärung
Beschreibung
Die Hessische Messeförderung richtet sich an hessische KMU, Handwerks- und Kleinstbetriebe sowie junge, innovative Start-ups, die ihre Produkte und Dienstleistungen als Aussteller:innen auf nationalen und internationalen Messen präsentieren möchten. Ziel ist es, die internationale Sichtbarkeit der teilnehmenden Unternehmen zu stärken und den Wirtschaftsstandort Hessen langfristig zu fördern. Gefördert werden aktive Messeteilnahmen, die im Verzeichnis der deutschen Messewirtschaft geführt werden, um mittelständischen Betrieben den Zugang zu neuen Märkten und Geschäftspartner:innen zu erleichtern. Dabei werden sowohl Eigeninnovationen als auch traditionelle Handwerksprodukte unterstützt. Für Start-ups ist zudem die Teilnahme an start-up-spezifischen Formaten möglich. Die Antragsteller:innen profitieren von kompetenter Beratung, einer passgenauen Projektbetreuung und einem transparenten Antragsverfahren durch die Innovationsförderung Hessen der HA Hessen Agentur GmbH.
Gefördert werden bis zu zwei Messebeteiligungen pro Unternehmen in maximal drei aufeinanderfolgenden Jahren. Die Zuwendungsquote beträgt 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben mit einem Zuschuss von bis zu 2.000 € für Messen in EU/EFTA und im Inland sowie bis zu 4.000 € für Messen außerhalb. Förderfähige Kosten umfassen Standmiete, Auf-/Abbau, Transport, Versicherungen, Katalogeinträge, Dolmetscher:innen, Fremdpersonal und Reisekosten. Voraussetzung ist ein Betriebssitz in Hessen sowie die Einreichung von Antragsformular, Ausgaben- und Finanzierungsplan, De-minimis-Erklärung und KMU-Selbsterklärung. Für 2026 sind die Mittel bereits ausgeschöpft, und das Programm wurde eingestellt. Eine Antragsbewilligung für 2027 und folgende Jahre ist nicht möglich. Interessierte Unternehmen erhalten detaillierte Informationen zu den Antragsvoraussetzungen, Fördermodalitäten und Verwendungsnachweisen in den Richtlinien und Merkblättern der Innovationsförderung Hessen.
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