Hilfe bei Schuldenproblemen, Niederösterreich
Das Land Niederösterreich fördert die kostenlose und vertrauliche Schuldnerberatung für ver- bzw. überschuldete Personen in Niederösterreich. Anträge sind jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Tätigkeit der Schuldnerberatung Niederösterreich gemeinnützige GmbH, um ver- bzw. überschuldeten Personen kostenlose und vertrauliche rechtliche, wirtschaftliche und soziale Beratung sowie Begleitung zu ermöglichen und deren wirtschaftliche Selbständigkeit und gesellschaftliche Integration zu erhalten oder wiederherzustellen.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Nachgewiesener Bedarf
- Vertrag mit dem Land NÖ gemäß § 48 Abs. 3 NÖ SHG
- Einhaltung der Kriterien des § 48 Abs. 4 NÖ SHG
Beschreibung
Die Schuldnerberatung Niederösterreich gemeinnützige GmbH wird durch das Land Niederösterreich als direkter Zuschuss gefördert, um Menschen in finanziellen Notlagen kostenfrei und vertraulich zu unterstützen. In einem interdisziplinären Team aus Jurist:innen, Sozialarbeiter:innen und Bankkaufleuten wird ein ganzheitliches Beratungsangebot bereitgestellt, das rechtliche, wirtschaftliche und soziale Fragestellungen gleichermaßen abdeckt. Ziel ist es, anhand individueller Lösungswege die wirtschaftliche Selbständigkeit der Ratsuchenden zu sichern sowie ihre gesellschaftliche Teilhabe nachhaltig zu fördern. Dank der unbefristeten Förderung kann diese niedrigschwellige Anlaufstelle landesweit kontinuierlich zur Verfügung stehen.
Für die Gewährung eines Zuschusses ist der Nachweis eines konkreten Bedarfs erforderlich, ebenso muss ein Vertrag mit dem Land NÖ gemäß § 48 Abs. 3 NÖ SHG abgeschlossen und die darin genannten Kriterien des § 48 Abs. 4 NÖ SHG erfüllt werden. Förderberechtigt sind ausschließlich gemeinnützige Organisationen im Sozial- und Beratungsbereich. Anträge sind jederzeit möglich, da keine Fristbindung besteht. Überschuldete oder von Überschuldung bedrohte Personen in Niederösterreich profitieren von einer vertraulichen Begleitung, die neben juristischen und wirtschaftlichen Aspekten auch psychosoziale Unterstützung umfasst. Ausführliche Hinweise zu Antragsvoraussetzungen, Verfahrensablauf und fachlichen Anforderungen finden sich in den Förderrichtlinien sowie auf den Informationsseiten der Schuldnerberatung Niederösterreich.
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