Hilfe für Schwangere in Not – Schwangerenhilfe der Stiftung „Hilfe für Familien in Not“
Ergänzende finanzielle Hilfen für werdende Mütter in finanzieller Notlage im Land Brandenburg. Zuschüsse u. a. für Erstausstattung, Umstandskleidung und Babyausstattung. Antrag über Schwangerschaftsberatungsstellen, Auszahlung per Überweisung.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Zweckgebunden Vergabe von Mitteln der Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ zur Unterstützung von werdenden Müttern in Notlagen für Aufwendungen im Zusammenhang mit Schwangerschaft, Geburt sowie Pflege und Erziehung eines Kleinkindes.
Förderfähige Ausgaben
- Erstausstattung des Kindes
- Umstandskleidung
- Babyausstattung
- Kindgerechte Einrichtung der Wohnung
Nicht förderfähige Ausgaben
- Tilgungsleistungen aus Mitteln der Bundesstiftung
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Wohnsitz im Land Brandenburg
- Nachweis finanzieller Notlage und Erschöpfung privater sowie vorrangiger gesetzlicher Leistungen
- Einkommen und Vermögen unter den Grenzen des § 53 AO
- Bei Bezug von Leistungen nach SGB II oder XII Nachweis der Bescheide
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag über eine Schwangerschaftsberatungsstelle
- Einkommens- und Vermögensnachweise
- Nachweise über vorrangige gesetzliche Leistungen (z. B. SGB II/XII-Bescheide)
- Geburtsurkunde (nachträglich einzureichen)
Bewertungskriterien
- Finanzielle Notlage
- Ausschöpfung aller vorrangigen Leistungen
Beschreibung
Die Stiftung „Hilfe für Familien in Not“ des Landes Brandenburg unterstützt werdende Mütter mit Wohnsitz in Brandenburg, die sich in einer akuten finanziellen Notlage befinden. Als Zuweisungsempfängerin der Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ stellt sie zweckgebundene Zuschüsse bereit, um Aufwendungen rund um Schwangerschaft, Geburt sowie Pflege und Erziehung des Säuglings zu decken. Private Antragsteller:innen können Fördermittel in voller Höhe beantragen, um beispielsweise die Erstausstattung des Kindes, kindgerechte Wohnraumeinrichtungen, Umstandskleidung sowie Babyausstattung zu finanzieren. Die Förderung ist fortlaufend möglich und wird per Überweisung direkt an die Ratsuchenden ausgezahlt.
Voraussetzung für eine positive Zuwendung ist der Nachweis einer finanziellen Notlage sowie der Ausschöpfung aller vorrangigen gesetzlichen und privaten Hilfsleistungen. Einkommen und Vermögen müssen die Grenzen des § 53 Abgabenordnung erfüllen, Nachweise zu SGB II-/XII-Bezügen sind beizulegen. Der Antrag wird über eine anerkannte Schwangerschaftsberatungsstelle gestellt, die zugleich bei der Zusammenstellung erforderlicher Unterlagen—dazu zählen Einkommens-, Vermögensnachweise und Bescheide zu vorrangigen Leistungen—unterstützt. Nach Prüfung durch die Stiftung erfolgt die Bescheidzustellung per Post; die Bearbeitung kann zwei bis vier Monate in Anspruch nehmen. Abschließend ist eine Kopie der Geburtsurkunde nachzureichen, um die ordnungsgemäße Zweckbindung der Mittel zu dokumentieren.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.