Zuschuss

Hilfe in besonderen Lebenslagen

Einmalige, nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung für SteirerInnen in akuten Notlagen, inklusive Lebensmittelgutscheine. Anträge können jederzeit gestellt werden.

Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
13.11.2013
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Steiermark

Förderziel

Bereitstellung einmaliger, nicht rückzahlbarer finanzieller Beihilfen und Lebensmittelgutscheine für Menschen in akuten Notlagen in der Steiermark.

Förderfähige Ausgaben

  • Lebensmittelgutscheine
  • Finanzielle Hilfe zur Deckung des Lebensunterhalts

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Glaubhaftmachung einer allgemeinen oder besonderen Notlage
  • Niedriges Einkommen der im Haushalt lebenden Personen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen
  2. Meldezettel aller im Haushalt lebenden Personen
  3. Personalausweise oder Reisepässe
  4. Rechnungen über bereits geleistete Zahlungen
  5. Aktuelle Kontoauszüge
  6. Für Haftentlassene: Stellungnahme vom Verein Neustart oder Sozialamt

Bewertungskriterien

  • Individuelle Festlegung der Beihilfehöhe anhand festgelegter Bewertungskriterien

Beschreibung

Die Förderung „Hilfe in besonderen Lebenslagen“ gewährt in der Steiermark einmalige, nicht rückzahlbare finanzielle Beihilfen sowie Lebensmittelgutscheine für Personen mit geringem Einkommen, die sich in einer akuten Notlage befinden. Ziel der Zuwendung ist es, kurzfristig den Lebensunterhalt zu sichern und eine angemessene Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Die Höhe der Beihilfe wird individuell festgelegt und richtet sich nach definierten Bewertungskriterien, um bedarfsgerechte Unterstützung zu bieten. Anträge können ganzjährig gestellt werden, sobald die Notlage eingetreten ist. Dies erleichtert den Zugang zu Hilfsleistungen ohne fixierte Fristen und gewährleistet schnelle Hilfe im Ernstfall.

Voraussetzung für die Förderung ist die glaubhafte Darstellung einer allgemeinen oder besonderen Notlage sowie der Nachweis eines niedrigen Einkommens aller im Haushalt lebenden Personen. Zur Antragseinreichung sind unter anderem Einkommensnachweise, Meldezettel, Personalausweise oder Reisepässe, aktuelle Kontoauszüge und Rechnungen über bereits geleistete Zahlungen beizulegen. Für Haftentlassene wird zusätzlich eine Stellungnahme des Vereins Neustart oder des zuständigen Sozialamts benötigt. Die Abwicklung erfolgt über die Abteilung 11 Soziales, Arbeit und Integration der Steiermärkischen Landesregierung. Durch die kontinuierliche Fördermöglichkeit wird eine flexible und unbürokratische Unterstützung gewährleistet, die Betroffene in schwierigen Lebenssituationen entlastet und dazu beiträgt, Notlagen zügig zu überwinden.

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