Hilfe in besonderen Lebenslagen
Einmalige, nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung und Lebensmittelgutscheine für Steirer:innen in akuter Notlage.
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Förderkriterien
Förderziel
Bereitstellung einer einmaligen Beihilfe zur Überwindung finanzieller Notlagen in der Steiermark sowie Ausgabe von Lebensmittelgutscheinen, wenn kein Bargeldbezug möglich ist.
Förderfähige Ausgaben
- Einmalige Geldbeihilfe
- Lebensmittelgutscheine
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Wohnsitz in der Steiermark
- Nachweis einer akuten finanziellen Notlage
Bewertungskriterien
- Individuelle Bedarfsermittlung anhand festgelegter Bewertungskriterien
Beschreibung
Die Förderung „Hilfe in besonderen Lebenslagen“ unterstützt privat finanzschwache Personen mit Wohnsitz in der Steiermark, die durch unerwartete Ereignisse in eine existenzbedrohende Situation geraten sind. Über eine einmalige, nicht rückzahlbare Geldbeihilfe wird eine kurzfristige Liquidität geschaffen, um dringende Ausgaben zu decken und finanzielle Stabilität wiederherzustellen. Für Antragstellende, die keine Bargeldauszahlung vornehmen können, stehen zusätzlich Lebensmittelgutscheine zur Verfügung. Die Höhe der Unterstützung wird individuell anhand festgelegter Bewertungskriterien ermittelt, sodass jede Situation passgenau berücksichtigt wird.
Anträge können laufend eingereicht werden, eine 100%-Förderquote sichert den bedarfsgerechten Bezug der Beihilfe. Voraussetzung ist der Nachweis einer akuten finanziellen Notlage sowie ein nachweisbarer Tiroler Hauptwohnsitz. Die Antragstellung erfolgt bei der Abteilung Soziales, Arbeit und Integration der Steiermärkischen Landesregierung; eine externe Rückzahlungspflicht besteht nicht. Durch den flexiblen Ablauf und die kontinuierliche Annahme der Gesuche wird eine rasche Hilfestellung gewährleistet. Das Programm richtet sich an alle Steirer:innen, die vorübergehend in existenzielle Schwierigkeiten geraten sind und kurzfristig umfassende Soforthilfe benötigen.
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