Zuschuss

Hilfe in besonderen Lebenslagen, Niederösterreich

Einzelpersonen in akuter Notlage in Niederösterreich erhalten nicht rückzahlbare Beihilfen oder zinslose Darlehen zur Sicherung der Lebensgrundlage und zur Aufrechterhaltung eines geordneten Familienlebens. In der Heizperiode automatischer Heizkostenzuschuss. Anträge jederzeit möglich.

Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
14.11.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Niederösterreich
Förderquote: 100%

Förderziel

Die Förderung unterstützt Personen in außergewöhnlichen persönlichen, familiären, wirtschaftlichen oder sozialen Schwierigkeiten durch Gewährung nicht rückzahlbarer Beihilfen oder zinsloser Darlehen zur Schaffung und Sicherung einer wirtschaftlichen Lebensgrundlage sowie zur Weiterführung des Haushalts, Erhaltung eines geordneten Familienlebens und sozialen Eingliederung.

Förderfähige Ausgaben

  • Lebensunterhalt
  • Heizkosten
  • Haushaltsführung

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder gleichgestellte Personen (z. B. EWR, Daueraufenthalt-EG)
  • Hauptwohnsitz bzw. Aufenthalt in Niederösterreich
  • Nachweis akuter unverschuldeter Notlage durch Fachkraft nach Hausbesuch und Vorlage relevanter Belege
  • Kein gleichzeitiger Bezug von Sozialhilfe und Hilfe in besonderen Lebenslagen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Unterschriebener Sozialhilfeantrag
  2. Staatsbürgerschaftsnachweis
  3. Geburtsurkunde
  4. Einkommensnachweis
  5. Ärztliche Befunde bei Behinderung
  6. Nachweis Familienbeihilfenbezug

Bewertungskriterien

  • Dringlichkeit der Notlage
  • Nachhaltigkeit der Hilfe
  • Soziale Integration

Beschreibung

Die „Hilfe in besonderen Lebenslagen“ in Niederösterreich richtet sich an Einzelpersonen, die sich aufgrund außergewöhnlicher persönlicher, familiärer, wirtschaftlicher oder sozialer Schwierigkeiten in einer akuten, unverschuldeten Notlage befinden. Gefördert werden entweder nicht rückzahlbare Beihilfen oder zinslose Darlehen zur Schaffung und Sicherung der wirtschaftlichen Lebensgrundlage sowie zur Weiterführung des Haushalts und zur Erhaltung eines geordneten Familienlebens. Innerhalb der Heizperiode (November bis März) wird automatisch ein Heizkostenzuschuss ausgezahlt. Die Maßnahme wird fortlaufend angeboten, finanziert 100 % der anrechenbaren Ausgaben und stärkt durch die Berücksichtigung der Dringlichkeit, Nachhaltigkeit und sozialen Eingliederung die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Zur Antragstellung berechtigt sind österreichische Staatsbürger:innen oder gleichgestellte Personen (EWR, Daueraufenthalt-EG) mit Hauptwohnsitz in Niederösterreich; ein gleichzeitiger Bezug von Sozialhilfe schließt die Förderung aus. Die Akut-Notlage ist durch einen Sozialexpert:innen-Hausbesuch und Vorlage von Belegen nachzuweisen. Förderfähige Ausgaben umfassen den Lebensunterhalt, Heizkosten und die Haushaltsführung. Benötigte Unterlagen sind u. a. der unterschriebene Sozialhilfeantrag, Staatsbürgerschaftsnachweis, Geburtsurkunde, Einkommensnachweise, ärztliche Befunde bei Behinderung und Nachweis über Familienbeihilfenbezug. Anträge können jederzeit bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde oder Wohnsitzgemeinde eingereicht werden (gültig ab 14.11.2013, unbegrenzt).

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