Hilfe in Frauenschutzeinrichtungen
Förderung der Unterbringung, Verpflegung sowie fachgerechte Beratung und Betreuung für von Gewalt betroffene Frauen und mit ihnen lebende Minderjährige in Frauenschutzeinrichtungen in der Steiermark.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von volljährigen Frauen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Steiermark und deren minderjährigen Angehörigen, die von physischer, psychischer oder sexueller Gewalt durch nahe Angehörige betroffen sind, durch Übernahme der Kosten für Unterkunft, Verpflegung sowie fachgerechte Beratung und Betreuung in Frauenschutzeinrichtungen.
Förderfähige Ausgaben
- Kosten für Unterbringung
- Verpflegungskosten
- Kosten für fachgerechte Beratung und Betreuung
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Volljährige Frau mit gewöhnlichem Aufenthalt im Land Steiermark
- Akute physische, psychische oder sexuelle Gewalt durch nahe Angehörige
- Aufenthalt in einer sicheren Umgebung angestrebt und Hilfe im Frauenhaus in Anspruch genommen
Beschreibung
Die Förderung unterstützt gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen in der Steiermark bei der Unterbringung und Begleitung von volljährigen Frauen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Land Steiermark sowie deren im gemeinsamen Haushalt lebenden minderjährigen Kindern, die von physischer, psychischer oder sexueller Gewalt durch nahe Angehörige betroffen sind. Im Zentrum steht die Übernahme der Kosten für Unterkunft und Verpflegung in Frauenschutzeinrichtungen sowie die Finanzierung von fachgerechter Beratung und Betreuung in Form von Tagsätzen. Die Hilfe umfasst dabei eine Dauer von bis zu sechs Monaten, bestehend aus einer initialen Förderperiode von zwei Monaten mit zweimaliger Verlängerungsmöglichkeit, um den Betroffenen ausreichend Zeit zur Verarbeitung der Gewalterfahrung und zur Stabilisierung in einer geschützten Umgebung zu bieten.
Ziel der Maßnahme ist es, Frauen und ihre minderjährigen Angehörigen in Notsituationen rasch und unbürokratisch Zuflucht zu gewähren und durch professionelle psychosoziale Begleitung langfristige Strategien zur Bewältigung des Erlebten zu fördern. Die Förderung erfolgt in Form eines 100%igen Zuschusses für alle beihilfefähigen Ausgaben – hierzu zählen insbesondere die Unterbringungs- und Verpflegungskosten sowie Ausgaben für qualifizierte Beratungs- und Betreuungsleistungen. Anträge können ab dem 1. Jänner 2026 jederzeit eingereicht werden; die Fördermaßnahme läuft unbefristet. Durch diese kontinuierliche Unterstützung wird eine nachhaltige Hilfe für von Gewalt betroffene Frauen und ihre minderjährigen Kinder in der Steiermark gewährleistet.
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