Hilfe zur sozialen Eingliederung, Niederösterreich
Aktivierende Betreuung und Unterbringung in teilstationären und stationären Einrichtungen in Niederösterreich zur Entwicklung und Erhaltung der Fähigkeiten von Menschen mit besonderen Bedürfnissen. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Maßnahme besteht in der aktivierenden Betreuung und Unterbringung in teilstationären und stationären Einrichtungen. Ziel ist es, die Fähigkeiten des Menschen mit besonderen Bedürfnissen zu entwickeln und zu erhalten. Die Hilfe ist nur so lange zu gewähren, als eine Verbesserung und Erhaltung des Zustandes des Menschen mit besonderen Bedürfnissen zu erwarten ist.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Zugehörigkeit zur Personengruppe der behinderten Menschen im Sinne des § 24 NÖ-SHG
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt (Nachsicht möglich)
- Hauptwohnsitz oder Aufenthalt in Niederösterreich
- Einreichung eines Antrags bei Gemeinde, Bezirksverwaltungsbehörde oder Landesregierung
- Kein Anspruch auf gleiche oder ähnliche Leistungen aufgrund anderer gesetzlicher, statutarischer oder vertraglicher Regelungen
Beschreibung
In Niederösterreich fördert das Land eine aktivierende Betreuung sowie die Unterbringung in teilstationären und stationären Einrichtungen, um die Fähigkeiten von Menschen mit besonderen Bedürfnissen gezielt zu entwickeln und dauerhaft zu erhalten. Als direkte Zuschussleistung steht die Maßnahme Privatpersonen offen, die – unabhängig von einem festen Einreichzeitraum – fortlaufend Anträge stellen können. Der Fokus liegt auf einer bedarfsorientierten Unterstützung, bei der die Hilfe nur so lange gewährt wird, wie eine spürbare Verbesserung oder Erhaltung des Gesundheits- und Entwicklungszustands zu erwarten ist.
Förderberechtigt sind Personen mit Behinderung im Sinne des § 24 NÖ-SHG, die ihren Hauptwohnsitz oder Aufenthalt in Niederösterreich haben und keine vergleichbaren Leistungen aus anderen gesetzlichen, statutarischen oder vertraglichen Regelungen beziehen. Voraussetzungen sind die österreichische Staatsbürgerschaft (bzw. Gleichstellung) und ein formgerechter Antrag bei der zuständigen Gemeinde, Bezirksverwaltungsbehörde oder Landesregierung. Nach positiver Prüfung erfolgt die Auszahlung direkt an die Einrichtungsträger:innen. Damit trägt das Programm nachhaltig zur sozialen Eingliederung bei und sichert eine aktivierende Begleitung, die auf individuelle Potenziale und den Erhalt persönlicher Ressourcen abzielt.