Hilfe zur Teilhabe für Menschen mit Behinderungen im Bundesland Salzburg - berufliche Teilhabe
Kostenübernahme für berufliche Ausbildung und Arbeitstraining von Menschen mit Behinderungen im Land Salzburg. Anträge sind vor Beginn der Maßnahme jederzeit möglich.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Es werden die Kosten für die berufliche Ausbildung sowie für ein allfälliges Arbeitstraining für Menschen mit Behinderungen getragen. Die Leistung wird durch Einrichtungen der Hilfe zur Teilhabe erbracht.
Förderfähige Ausgaben
- Kosten für berufliche Ausbildung
- Kosten für Arbeitstraining
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vorliegen einer Behinderung im Sinne des Salzburger Teilhabegesetzes (S.THG)
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder gleichgestellte Personen gemäß S.THG
- Dauerhafter Hauptwohnsitz im Land Salzburg (mindestens 3 Jahre bei volljährigen Personen)
- Keine Möglichkeit, über andere gesetzliche, statutarische oder vertragliche Regelungen ähnliche Leistungen zu erhalten
- Leistungserbringer ist eine Einrichtung im Sinne des § 12 Salzburger Teilhabegesetz 1981
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Meldezettel (Nachweis Hauptwohnsitz)
- Einkommensnachweise des Antragstellers bzw. der kostenbeitragspflichtigen Angehörigen
- Nachweis über pflegebezogene Geldleistungen (Pflegegeldbezug)
- Nachweis der österreichischen Staatsangehörigkeit bzw. des rechtmäßigen Aufenthalts bei Nicht-Österreichischen
- Nachweis der Rechtmäßigkeit der Vertretung (falls zutreffend)
Beschreibung
Im Bundesland Salzburg ermöglicht eine laufende Zuschussmaßnahme die umfassende Kostenübernahme für berufliche Ausbildungen und Arbeitstrainings von Menschen mit Behinderungen. Sie deckt nicht nur Kursgebühren, Prüfungs- und Lehrmittelkosten, sondern auch Betreuungs- und Organisationsaufwendungen ab. Die Leistungen werden durch spezialisierte Einrichtungen der Hilfe zur Teilhabe erbracht, die als anerkannte Träger gemäß § 12 Salzburger Teilhabegesetz fungieren. Als direkte Förderleistung trägt diese Unterstützung wesentlich dazu bei, Barrieren im beruflichen Werdegang zu verringern und nachhaltige Perspektiven für die Integration in den ersten Arbeitsmarkt zu schaffen.
Adressat:innen dieser Förderung sind Personen mit einer im Sinne des Salzburger Teilhabegesetzes festgestellten Behinderung, die eine österreichische Staatsbürgerschaft oder einen gleichgestellten Aufenthaltstitel besitzen und seit mindestens drei Jahren ihren Hauptwohnsitz im Land Salzburg innehaben. Ein Ausschlussgrund ist der Bezug vergleichbarer Leistungen aus anderen gesetzlichen, statutarischen oder vertraglichen Regelungen. Voraussetzung für die Antragstellung ist die fristgerechte Einreichung vor Maßnahmebeginn; eine nachträgliche Hilfeleistung ist nicht möglich. Zur Prüfung der Fördervoraussetzungen sind u. a. Meldezettel, Einkommensnachweise, Nachweise über Pflegegeldbezug sowie gegebenenfalls der Nachweis einer rechtmäßigen Vertretung vorzulegen. Durch diese gezielte Förderung erhalten Teilnehmende die notwendigen Rahmenbedingungen, um ihre Kompetenzen zu erweitern und eine langfristige berufliche Integration zu erzielen.