Zuschuss

Hilfeleistungen/Förderung der Hans und Gretchen Tiedje-Stiftung (Unterstützung für Kinder, Jugendliche und Familien in Not)

Die Hans und Gretchen Tiedje-Stiftung unterstützt Kinder, Jugendliche und Familien in finanziellen Notlagen mit konkreten Hilfen wie Baby-Erstausstattung, Möblierung, behindertengerechtem Fahrzeug, notwendigen Umbauten, Bildungs- und Ausbildungsförderung sowie Freizeit- und Erholungsmaßnahmen. Anträge sind formlos jederzeit möglich.

Kinder und Jugendliche Soziales Gesundheit Bildung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Deutschland (bundesweit)

Förderziel

Unterstützung von Familien, insbesondere kranker und behinderter Kinder sowie deren Betreuer, durch Bereitstellung notwendiger Mittel für Ausstattung, Umbauten, Ausbildung und Erholung in akuten Notlagen.

Förderfähige Ausgaben

  • Baby-Erstausstattung
  • Kindermöbel (Bett, Matratze, Schreibtisch, Kleiderschrank)
  • Behindertengerechtes Fahrzeug
  • Notwendige Umbauten/Renovierungen
  • Bildungs- und Ausbildungsförderung
  • Mehr anzeigen

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Nachweis der Notsituation durch eine Behörde oder Einrichtung (Befürwortung oder Sozialbericht)
  • Haushaltskostenübersicht mit Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben sowie Einkommensbelege
  • Kostenvoranschläge bei beantragten Anschaffungen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Befürwortung oder Sozialbericht einer Behörde oder Einrichtung
  2. Haushaltskostenübersicht (Einnahmen/Ausgaben) und Einkommensbelege
  3. Kostenvoranschläge für beantragte Anschaffungen

Beschreibung

Die Hans und Gretchen Tiedje-Stiftung fördert bundesweit Kinder, Jugendliche und Familien in akuten finanziellen Notlagen mit direkten Zuschüssen. Privatpersonen, gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen können Unterstützung in den Themenfeldern Kinder und Jugendliche, Soziales, Gesundheit, Bildung, Aus- & Weiterbildung sowie Arbeit & Soziales beantragen. Ziel der Stiftung ist es, insbesondere kranke oder behinderte Kinder sowie deren Betreuer:innen zu entlasten und durch Bereitstellung notwendiger Mittel die Grundausstattung (z. B. Baby-Erstausstattung, Kindermöbel), erforderliche Umbauten oder ein behindertengerechtes Fahrzeug zu ermöglichen. Auch Bildungs- und Ausbildungsförderung sowie Freizeit- und Erholungsmaßnahmen sind förderfähig. Anträge können formlos und zu jeder Zeit eingereicht werden; die Fördermittel stehen durchgängig zur Verfügung.

Für einen Bewilligungsantrag sind ein Nachweis der Notlage durch eine Behörde oder Einrichtung (Befürwortung bzw. Sozialbericht), eine detaillierte Haushaltskostenübersicht mit Einkommensbelegen sowie Kostenvoranschläge für die beantragten Anschaffungen erforderlich. Förderfähige Ausgaben umfassen Baby-Erstausstattung, Kindermöbel (z. B. Bett, Matratze, Schreibtisch, Kleiderschrank), behindertengerechtes Fahrzeug, notwendige Umbauten/Renovierungen, Bildungs- und Ausbildungsförderung sowie Freizeit- und Erholungsmaßnahmen. Nach Prüfung der Unterlagen stellt die Stiftung die Mittel in Form eines Zuschusses zur Verfügung, um den Alltag von Familien und Betreuungseinrichtungen nachhaltig zu verbessern und Kindern ein stabiles Umfeld zu bieten.

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