Hilfen für junge Erwachsene
Mobile und ambulante Nachsorgeleistungen für junge Erwachsene zur Absicherung erzielter Erziehungshilfen im späten Jugend- und frühen Erwachsenenalter. Gültig ab 01.01.2026, unbefristet.
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Förderkriterien
Förderziel
Nachsorge und Absicherung der durch Erziehungshilfen erzielten Erfolge im Übergang vom Jugend- ins Erwachsenenalter durch mobile oder ambulante Hilfen sowie Betreuung in sozialpädagogischen Einrichtungen oder bei Pflegepersonen.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vollendung des 18. Lebensjahres und vorherige Gewährung von Erziehungshilfen
- Einwilligung der jungen Erwachsenen zur Hilfeleistung
- Hilfen werden nur solange gewährt, wie sie individuell notwendig sind
- Kein Rechtsanspruch auf Gewährung
Beschreibung
Die mobile und ambulante Nachsorge für junge Volljährige in der Steiermark sichert erzielte Erziehungshilfen im späten Jugend- und frühen Erwachsenenalter. Als unbefristeter Zuschuss ab 01.01.2026 unterstützt dieses Sozialprogramm individuelle Verselbstständigungsprozesse, die aufgrund von Krisen oder Traumata während der Kindheit verzögert wurden. Dabei kommen sowohl mobile Hilfen als auch begleitende Betreuungsangebote in sozialpädagogischen Einrichtungen oder bei Pflegepersonen zum Einsatz. Ziel ist, die im Hilfeplan definierten Meilensteine nachhaltig zu festigen und jungen Erwachsenen den Übergang in ein eigenständiges Leben zu erleichtern, ohne dabei auf stationäre Betreuung angewiesen zu sein.
Die Förderung richtet sich an Privatpersonen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und bereits zuvor Erziehungshilfen in Anspruch genommen haben. Eine Zustimmung der jungen Erwachsenen zur Fortführung der Hilfen ist zwingende Voraussetzung; die Leistungen werden lediglich in dem Umfang gewährt, wie sie individuell erforderlich sind. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Seit dem 1. Jänner 2026 können Anträge fortlaufend beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 11 „Soziales, Arbeit und Integration“, eingereicht werden. Interessierte erhalten umfassende Informationen zu den Fördervoraussetzungen und dem Antragsverfahren direkt bei der zuständigen Fachabteilung.
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